Wegen seinem Privatvermögen
Gerichts-Hammer: Benko muss morgen aussagen
Am Dienstag muss Benko bei Gericht Auskunft über sein Privatvermögen geben. Hintergrund ist der Insolvenzantrag des Staates gegen ihn.
Jetzt geht es um René Benkos privates Geld. Der Milliarden-Pleitier muss morgen am Landesgericht Innsbruck erscheinen und dort Auskunft über seine privaten Vermögensverhältnisse geben. Das berichtete ORF Tirol.
Hintergrund ist der Insolvenzantrag, den die Republik Österreich gegen den Tiroler Immobilienunternehmer, gestellt hat. Einerseits soll die Finanz eine offene Einkommenssteuerforderung gegen Benko haben, andererseits soll er im laufenden Sanierungsverfahren seiner Signa Holding zugesagten Zahlungsverpflichtungen nicht voll nachgekommen sein.
Steuerschulden
Bei der Steuerforderung geht es laut "Standard" um einen Betrag von rund zwei Millionen Euro aus der Einkommenssteuer. Benkos Steuerberater soll einen Stundungsantrag gestellt haben, der aber abgewiesen wurde. Daraufhin stellte die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik einen Insolvenzantrag.
Muss nicht persönlich erscheinen
Es geht hierbei um Benko als Privatperson, nicht um seinen Signa-Konzern. In der (nicht öffentlichen) Tagsatzung beim Innsbrucker Gericht am Dienstag – zu der auch Benko geladen ist, aber von der Rechtslage her nicht persönlich kommen muss – geht es darum festzustellen, ob er tatsächlich zahlungsunfähig ist. Kommt das Gericht zu diesem Schluss, würde tatsächlich ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Benko könnte dagegen noch Einspruch erheben – das hätte aber keine aufschiebende Wirkung, sondern das Verfahren würde vorerst starten.
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Auf den Punkt gebracht
- Der Tiroler Milliardenpleitier René Benko muss morgen vor Gericht in Innsbruck Auskunft über sein Privatvermögen geben, da die Republik Österreich einen Insolvenzantrag gegen ihn gestellt hat
- Es geht unter anderem um Steuerschulden in Höhe von etwa zwei Millionen Euro, für die sein Stundungsantrag abgelehnt wurde
- Sollte das Gericht seine Zahlungsunfähigkeit feststellen, würde ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden, gegen das Benko jedoch noch Einspruch erheben könnte