Beschwerde anhängig

Gericht vergisst Einladung – Streit im Manker-Prozess

Der Gerichtsstreit rund um Regisseur Paulus Manker geht weiter. Diesmal hat eine Verhandlung aber eine besonders kuriose Wendung genommen. 

Wien Heute
Gericht vergisst Einladung – Streit im Manker-Prozess
Anna Werner Friedmann (re.) und Anwältin Katharina Braun haben Regisseur Paulus Manker wegen Übler Nachrede und Beleidigung verklagt.
Denise Auer

Erst Ende Jänner hatte der Theaterregisseur für Schlagzeilen gesorgt. Denn eigentlich hätte der Künstler mitsamt seinen Requisiten das Südbahnhotel am Semmering (NÖ) schon Mitte November verlassen sollen. Manker weigerte sich, ließ das Haus sogar besetzen. Daraufhin kam es zur Zwangsräumung

Missgeschick vor Gericht

Doch damit nicht genug. Manker führt auch immer wieder Streitigkeiten vor Gericht. Zuletzt mit "Alma"-Schauspielerin Anna Werner Friedmann. Diese gab an, nicht bezahlt worden zu sein, schmiss öffentlich hin. Manker klagte sie daraufhin auf Unterlassung, der Prozess wurde im Dezember aber vertagt. 

Friedmann ließ dies ohnehin nicht auf sich sitzen, verklagte Manker auch strafrechtlich wegen übler Nachrede und Beleidigung. Dieser Klage schloss sich auch Südbahnhotelbetreiber Christian Zeller an. Das Verfahren hätte eigentlich am 22. Jänner am Wiener Straflandesgericht stattfinden sollen, wurde abberaumt, weil Manker nicht anwesend war. Beim Ersatztermin passierte dann aber ein Missgeschick seitens des Gerichts.

"Ich habe am 26. Februar beim Gericht angerufen, um zu erfahren, wann der Ersatztermin nun stattfindet. Da wurde mir mitgeteilt, dass dieser schon stattgefunden habe und wir nicht anwesend waren", erzählt Anwältin Katharina Braun – sie vertritt Schauspielerin Friedmann – im Gespräch mit "Heute". Auch Zellers Anwalt, Peter Zöchbauer, sowie Manker und sein Anwalt waren nicht vor Ort.

"Ist wohl ein Fehler passiert"

Im Saal befanden sich nur einige Medienvertreter und der Richter. Dieser hatte unter einiger Verwunderung das Verfahren daraufhin eingestellt. Das passiere, wenn in einem Privatanklageverfahren die Klägerpartei nicht erscheine, erklärt Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Nach Intervention von Anwältin Braun habe sich aber herausgestellt, dass wohl alle drei Parteien keine Ladung erhalten haben. 

"Uns ist wohl ein Fehler bei der Abfertigung passiert", gibt Gerichtssprecherin Salzborn auf "Heute"-Anfrage zu. Der Richter sei aber schon in Kontakt mit den Anwälten, die nun eine Beschwerde einlegen werden. "Das müssen wir tun, weil der Richter sonst keine Möglichkeit hat, die Einstellung aufzuheben", erklärt Braun. Die Beschwerde sei auf jeden Fall zurecht eingegangen, so Salzborn. Sie geht davon aus, dass diese durchgeht und es zu einem Ersatztermin kommt. 

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