Mit Eilantrag gescheitert

Gericht bestätigt: AfD ist gesichert rechtsextrem

Mit einem Eilantrag wollte der Landesverband der AfD Sachsen gegen die Einstufung als rechtsextremistische Bestrebung vorgehen.

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Gericht bestätigt: AfD ist gesichert rechtsextrem
Die Alternative für Deutschland (AfD) ist laut Gericht "gesichert rechtsextrem".
Sebastian Willnow / dpa / picturedesk.com

Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte diesen nach Angaben vom Dienstag ab. Es lägen nach summarischer Prüfung "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es zur Begründung.

Der AfD-Landesverband scheiterte nach Gerichtsangaben zugleich mit einem Eilantrag, der den sächsischen Verfassungsschutz zur Veröffentlichung des 134-seitigen Gutachtens zwingen sollte, auf dem die Einstufungsentscheidung beruht. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die AfD kann dagegen Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einreichen.

"AfD beklagt schweren Schlag gegen Pressefreiheit"

Zuvor hatte die landesweite Partei das Verbot des rechtsextremen deutschen "Compact"-Magazins scharf kritisiert. Die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sei "ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit", sagten die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla in einer gemeinsamen Erklärung. Ein Presseorgan zu verbieten, sei "eine Verweigerung von Diskurs und Meinungsvielfalt". Faeser missbrauche damit ihre Kompetenzen, "um kritische Berichterstattung zu unterdrücken".

Faeser hatte am Dienstag ein Verbot des Magazins von Chefredaktor Jürgen Elsässer ausgesprochen und in vier Bundesländern Räumlichkeiten, die in Zusammenhang mit dem Medienunternehmen stehen, durchsuchen lassen. Beschlagnahmt wurden dabei unter anderem eine Bühne sowie Exemplare von "Compact" und Datenträger.

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    Bundesheer / OTS

    Auf den Punkt gebracht

    • Das Verwaltungsgericht Dresden hat den Eilantrag des sächsischen AfD-Landesverbandes gegen die Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" durch den Landesverfassungsschutz abgelehnt
    • Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtet seien
    • Die AfD kann gegen die Entscheidung beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen Beschwerde einreichen
    • Außerdem kritisierte die AfD das Verbot des rechtsextremen deutschen "Compact"-Magazins als schweren Schlag gegen die Pressefreiheit und warf Bundesinnenministerin Nancy Faeser vor, kritische Berichterstattung unterdrücken zu wollen
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