Wien

Geld für Fake-Impfungen – 14 Wienern droht nun Haft

Um 300 € sollen am Reumannplatz falsche Covid-Zertifikate an Impfgegner verkauft worden sein. 14 Verdächtige müssen deswegen am Mittwoch vor Gericht.

Christian Tomsits
Florian Kreiner (r.) und Franz Pechmann verteidigen den Zweit- und Erstangeklagten am Mittwoch in Wien.
Florian Kreiner (r.) und Franz Pechmann verteidigen den Zweit- und Erstangeklagten am Mittwoch in Wien.
Sabine Hertel, Denise Auer, Helmut Graf

Viel Geld für nichts: Als Angestellter der Impfstraße im Amalienbad in Wien-Favoriten soll ein türkischstämmiger Wiener (22) im Winter 2021 auf die glorreiche Idee gekommen sein, Einträge ins elektronische Impfregister für interessierte Impfgegner vorzunehmen – ohne, dass dafür je ein Covid-Jauckerl verabreicht wurde.

80 Personen zahlten für keine Impfung

Zahlreiche Kunden (insgesamt geht man von rund 80 Personen aus) sollen für den gefälschten Impfnachweis, der zu Restaurantbesuchen im Lockdown berechtigte, rund 300 Euro gezahlt haben. Insgesamt kamen so rund 15.000 Euro zusammen. Die Einnahmen soll sich der Wiener mit dem geständigen Zweitangeklagten (Verteidigung: Florian Kreiner) geteilt haben. Der mehrfach vorbestrafte Türke soll die Kunden mobilisiert haben, die teilweise aus weiter entfernten Bundesländern "zufällig" zum Impfen nach Wien anreisten.

Dumm nur: Bei mehreren der "Impflinge" wurden Erst- und Zweitimpfung irrtümlich am selben Tag eingetragen, bei einigen ein Datum angegeben, an dem die Impfstraße noch gar nicht geöffnet hatte – so schöpften Ermittler Verdacht. Der von Anwalt Franz Pechmann verteidigte MA15-Mitarbeiter wurde im Jänner 2022 mit den Vorwürfen konfrontiert und gefeuert, bestreitet jedoch bis heute jegliche Schuld. Keine gute Optik: Auf seinem Handy soll er dann aber haufenweise Chats gelöscht haben.

Beteiligten drohen Haftstrafen

Rund ein Dutzend Kunden müssen am Mittwoch als mutmaßliche Mittäter auf der Anklagebank im Straflandesgericht Wien Platz nehmen. Der Vorwurf lautet auf Fälschung von Beweismitteln sowie Anstiftung dazu, im Fall des Erstangeklagten auch pflichtwidrige Rechtshandlungen im geschäftlichen Verkehr – allen Beteiligten droht eine Haftstrafe. Die Unschuldsvermutung gilt.

Es ist übrigens nicht die erste Impffälschungsaktion, die nach der Corona-Pandemie vor Gericht landet.

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