Niederösterreich

Gehörlose nach vier Jahren via WhatsApp gefeuert

Eine 26-jährige, gehörlose Wienerin ist bitter enttäuscht: Kurz vor der Einstellung bei einem Konzern wurde sie gefeuert.

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Symbolfoto
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Getty Images/iStockphoto

Knapp vier Jahre lang hatte eine gebürtige Rumänin bei einer Fastfoodkette gearbeitet. Die gehörlose Frau, die in Wien wohnt, arbeitete rund vier Jahre in der Hauptstadt.

Kurz vor Entlassungsschutz gestanzt

Nun im September 2021 erhielt die 26-Jährige, unter Einhaltung aller Fristen, die Kündigung. Mit 13. Oktober endet somit das Dienstverhältnis. Für die Wienerin ein Schlag in die Magengrube. Sie schrieb einen Brief an die Firma und machte ihrem Ärger ein wenig Luft: "Ich habe die Kündigung via WhatsApp erhalten. Die schriftliche Kündigung ging an meine alte Adresse. Der guten Ordnung halber möchte ich festhalten, die Kündigung jetzt per 29. September erhalten zu haben."

Zudem sei sehr auffallend, dass man mit der Arbeitsleistung offenbar stets zufrieden gewesen sei und sie nur ein Monat vor Eintritt des absoluten Entlassungs- und Kündigungsschutzes aufgrund des Behindertenausweises gekündigt wurde. 

Keine Förderung - Kündigung?

"Der Klassiker, rennt kein gefördertes Geld mehr, wird man gnadenlos gestanzt", so ein Angehöriger der 26-Jährigen. Zudem sei die Wienerin am Arbeitsplatz nicht gut behandelt worden. "Der Umgang mit Gehörlosen war nicht gut am Arbeitsplatz. Zudem durfte ich mit anderen Gehörlosen am Arbeitsplatz nicht in Gebärdensprache kommunizieren", erklärt die junge Wienerin. Auch die Arbeiterkammer soll informiert werden.

Das sagt Chef

Der Franchisenehmer kennt die Vorwürfe und erklärte gegenüber "Heute": "Ich bin Franchisenehmer und unter mir arbeiten 1.100 Mitarbeiter. Der Umgang mit Menschen ist mir persönlich sehr wichtig." Weiters betont der Unternehmer ziemlich glaubhaft: "Die Förderung von sozial Schwachen und Menschen mit Behinderung liegt mir auch am Herzen. Bei uns bekommen viele Menschen mit Behinderung eine Chance. Die besagte Dame hatte eine umfassende Betreuung und einen Arbeitsassistenten."

Der Franchisenehmer zum konkreten Fall. "Die Frau hat einen guten Job gemacht, nur in den letzten Monaten wurde sie unzuverlässig. Sie erschien nicht zur Arbeit, war weder vom Restaurantführer noch vom Arbeitsassistenten erreichbar. Die Kündigung erfolgte natürlich schriftlich."

Doch Happy end?

Abschließend meint der Unternehmer: "Ich denke, dass da eine Angehörige dahintersteckt, die den Fall jetzt über die Gehörlosen-Schiene medial spielen will. Ich versichere, bei uns wird keiner gekündigt, selbstverständlich auch keine Menschen mit Behinderung, weil irgendwelche Fristen auslaufen."

Auch ein Konzernsprecher bestätigt, dass der Franchisenehmer im Umgang mit Personal eine absolute Vorbildwirkung inne hat. "Es wird jetzt sogar über eine Weiteranstellung verhandelt", so der Sprecher am Montagnachmittag.

Laut Tante dürfe die 26-Jährige nach der Kündigung wieder im Betrieb anfangen ....

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