Wirtschaft

Gehalts-Stopp für Ungeimpfte – jetzt spricht ORF

ORF-Generaldirektor Roland Weißmann will ungeimpften Mitarbeitern im Home Office das Gehalt streichen. Jetzt stellt der ORF klar, was dahinter steht.

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ORF-Generaldirektor Roland Weißmann
ORF-Generaldirektor Roland Weißmann
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Eine interne Mitteilung des Generaldirektors Roland Weißmann an alle ORF-Mitarbeiter sorgte am Mittwoch für Aufruhr. Darin kündigt er an, dass Mitarbeitern mit 15. Februar das Gehalt gestrichen wird, wenn sie nicht die neuen Auflagen erfüllen. 

Der Zugang zu "sensiblen Zonen" der Rundfunkeinrichtungen ist derzeit nur Geimpften und Genesenen unter Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests (2G+-Regel) gestattet. Wer weder geimpft oder genesen ist, sowie keinen gültigen Test vorlegen kann, wird im Sinne der "Betriebssicherheit bis auf Weiteres im Home Office beschäftigt".

Weißmann will selbst nichts sagen

Einigen dieser Mitarbeitern droht nun ab 15. Februar die Einstellung ihrer Gehaltszahlung. Der ORF reagierte nach dem "Heute"-Bericht am Mittwoch auf mit einer Stellungnahme: "Es geht [...] um jene, die 2G nicht erfüllen – also weder geimpft noch genesen sind – UND im Home Office ihre Tätigkeit nicht erbringen können", schreibt man. Intendant Weißmann will explizit nicht persönlich zur Impf-Causa Stellung nehmen – es sei der ORF zu zitieren, ließ ein Marketing-Beauftragter "Heute" wissen. Nun denn: Der ORF also spricht von einer "niedrigen zweistelligen Anzahl an MitarbeiterInnen".

Individuelle Lösungen

Für diese gab es bisher eine Entgeltfortzahlung, die nun mit Mitte Februar auslaufen wird. Die Neuregelung bedeute laut dem ORF-Chef aber nicht, dass die Betroffenen, die keine Ausnahme geltend machen können, jetzt kein Geld mehr bekommen: "Es wird mit jeder/jedem individuell versucht, eine Lösung zu finden, die ihre Tätigkeit insoweit an die Gegebenheiten anpasst, dass ihre Arbeit 'home-office-tauglich' ist."

ORF-Generaldirektor Roland Weißmann
ORF-Generaldirektor Roland Weißmann
ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Der Zweck der zweiwöchigen Übergangsfrist bis 15. Februar sei deshalb auch vorrangig, dass alle Direktionen und Landesdirektoren nun mit den ungeimpften Angestellten "Gespräche über die Modalitäten der Beschäftigung über den 15. Februar 2022 hinaus" führen könnten. 

Aufruf zur Impfung

Mitarbeiter, die eine Bestätigung über eine gesundheitlich begründete Ausnahme von der Corona-Impfung im Sinne des Impfpflichtgesetzes vorlegen, seien davon nicht betroffen.

Trotzdem: alle immer noch ungeimpften ORF-Mitarbeiter werden in dem ursprünglichen Schreiben von Weißmann direkt aufgefordert, sich gemäß der Impfpflicht (die noch nicht in Kraft ist) auch ein Jaukerl zu holen.

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