Wirtschaft

Gebühr illegal! Darum gibt’s von Ryanair 55 Euro zurück

Nach einer Klage der AK können Ryanair-Kunden die Check-in-Gebühr von 55 Euro zurückfordern – sofern sie während der Buchung nicht informiert wurden.

Wolfgang Bartosch
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Ryanair

Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht Wien haben gleich mehrere Gebührenklauseln von Ryanair als unrechtmäßig bewertet und der klagenden Arbeiterkammer damit recht gegeben. Besonders relevant: Flugpassagiere mussten für den Check-in am Flughafen eine Gebühr von 55 Euro (pro Flug und Passagier) zahlen. Das Gericht befand die Klausel schon aufgrund der Höhe der Gebühren, auf die Kunden und Kundinnen während des Buchungsvorganges nicht hingewiesen wurden, für ungewöhnlich, nachteilig und deshalb unzulässig.

Nicht erlaubt ist auch die 20-Euro-Abgabe für die Neuausstellung der Bordkarte, wenn man diese nicht dabei hat. Weitere Gebühren sind ebenfalls gesetzwidrig, wie ein gesondertes Entgelt für die Rückerstattung der Steuern – etwa bei Nichtantritt des Fluges – selbst wenn die Fluglinie daran die Schuld trägt.

Undurchsichtige Geschäftsbedingungen

In den Beförderungsbedingungen sind zudem zahlreiche Klauseln unklar formuliert, es gibt laut Arbeiterkammer pauschale und kaskadenartige Verweise. Viele Bestimmungen sind für Konsumenten unlesbar, teils unverständlich formuliert und mit zahlreichen Querverweisen versehen. Das erschwert zusätzlich die Lesbarkeit. So dürfen beispielsweise Flugpassagiere nicht gezwungen werden, unterschiedliche Vertragsbestimmungen miteinander zu vergleichen und diese auf einen Widerspruch hin zu überprüfen. Weitere intransparente Bestimmungen betreffen Regelungen zum Buchungsvorgang, zu den Buchungsgebühren, zu diversen Bestimmungen zum Reisegepäck und Zahlungsvorgang.

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    Bild: iStock

    Als gröblich benachteiligend und daher unzulässig beurteilten die Gerichte zudem Klauseln, mit denen Flugpassagieren für die Geltendmachung ihrer Ansprüche ein unglaubliches "Ryanair-Prozedere" aufgezwungen wird. Rechtswidrig ist auch eine Preisänderungsklausel, wonach sich Änderungen der Reisedaten oder Route auf den zu bezahlenden Preis auswirken können sowie ein Abtretungsverbot. Unterm Strich wurden 32 der 35 von der Arbeiterkammer beanstandeten Klauseln für unrechtmäßig befunden.

    AK hilft bei der Rückforderung des Geldes

    Wer während des gesamten Buchungsvorgangs nicht über die Flughafen-Check-in-Gebühr aufgeklärt wurde, kann sie nun mit dem AK Musterbrief zurückholen. Alle Details dazu gibt’s auf der Seite der Arbeiterkammer unter www.arbeiterkammer.at/ryanair.

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