Behandlungsfehler
Gebiss von Wienerin korrigiert, nun hat sie krumme Nase
Eine 36-Jährige ließ einen gesichtschirurgischen Eingriff wegen eines Fehlbisses vornehmen – das Ergebnis war erschreckend.
Aufgrund ihres Fehlbisses (offene Front), eines kleinen Sprachfehlers und eines asymmetrischen Kiefers ließ sich eine Wienerin (36) in einem städtischen Spital von einem Gesichtschirurgen operieren. Doch der Eingriff hatte ungeahnte Folgen.
Denn die Operation brachte eine deutliche Verschlechterung: Der Oberkiefer wurde stark angehoben – dies hatte einen weiteren Kontaktverlust der Zähne und eine starke Verkrümmung der Nasenscheidewand zur Folge. Der Zustand der Patientin ist so schlimm, dass dieser nur durch einen neuerlichen Eingriff behoben werden kann.
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Gutachten ergab Behandlungsfehler
Die Wienerin wandte sich an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) und an die Patientenschiedsstelle der Wiener Ärztekammer. Das bei der Schiedsstelle eingeholte Sachverständigen-Gutachten ergab einen eindeutigen Behandlungsfehler, in der Schiedsverhandlung wurde daher ein Vergleich mit der Haftpflichtversicherung geschlossen.
Der Fall der 36-Jährigen ist einer von insgesamt 2.917 Anliegen, die im Jahr 2023 an die WPPA herangetragen wurden. In 897 Fällen (rund 31 %) wurden mögliche Behandlungsfehler gemeldet. Davon wurden wiederum 62 Betroffene von Haftpflichtversicherungen oder sonstigen Einrichtungen finanziell entschädigt und 19 Fälle in den Patientenentschädigungsfonds eingebracht. In 397 Angelegenheiten ergaben sich durch die WPPA keine Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler, bei 419 Fällen ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen.
Auch viele Beschwerden über lange Wartezeiten
Die restlichen 2.020 Beschwerden betrafen die Themen Verrechnungsproblematik (Rezeptgebühren, Pflegegeld, Arzthonorare, Kostenablehnung seitens Sozialversicherungen, Kuraufenthalte), lange Wartezeiten (OP-Termine, MRT-/CT-Untersuchungen, Strahlentherapie, Ambulanzen), Kommunikationsprobleme (unfreundliches Verhalten von medizinischem Personal, mangelnde oder zu späte Auskunft an Patienten), Rechtsauskünfte (Einsicht in Krankenakte, Vorsorgevollmacht, Sterbeverfügung) sowie diverse Hilfestellungen bei Betreuungs- und Versorgungsfragen (Zugang zu Kassenleistungen, Heilbehelfe/Hilfsmittel, Medikamente, Abklärung von Kosten für spezielle therapeutische Einrichtungen).
Auf den Punkt gebracht
- Eine 36-jährige Wienerin unterzog sich einer gesichtschirurgischen Operation aufgrund eines Fehlbisses, was jedoch zu einer Verschlechterung führte, einschließlich einer starken Verkrümmung der Nasenscheidewand
- Ein Sachverständigen-Gutachten bestätigte einen Behandlungsfehler, und es wurde ein Vergleich mit der Haftpflichtversicherung geschlossen
- Dieser Fall ist einer von 2.917 Anliegen, die im Jahr 2023 an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft herangetragen wurden, wobei rund 31 % mögliche Behandlungsfehler meldeten