Marco L. (24, Name geändert) hätte auf großen Bühnen dem Publikum einheizen können. Schon mit 13 Jahren fing er an, Songs zu produzieren. Vor zwei Jahren unterschrieb er einen Vertrag bei einem Berliner Label – die Karriere hätte abheben können. Doch es kam anders. Statt im Berliner Szene-Club Berghain gab es nun einen unrühmlichen Auftritt am Wiener Landl.
Denn sein Geld gab der Wiener angeblich für Drogen und beim Spielen aus, häufte einen Schuldenberg an. Am 28. Jänner überfiel er mit einer Gaspistole einen CBD-Shop in der Wiener City. "Ich habe ihn noch gegrüßt, dachte, er kauft vielleicht was – und dann wurde alles schwarz", schilderte die junge Verkäuferin (20) unter Tränen im Zeugenstand. Die Waffe sei direkt auf ihren Bauch gerichtet gewesen. "Ich hab’ gedacht, das ist jetzt mein Ende." In Panik wehrte sie sich, es kam zu einem Gerangel, Kunden griffen ein und hielten den Verdächtigen fest bis die Polizei kam.
"Ich habe Spielschulden gehabt, habe Drogen gebraucht", so der Angeklagte. "Ich war überfordert, in einem Schockzustand. Ich habe gehofft, irgendwie schnell an Geld zu kommen. Ich wollte nicht reich werden, ich wollte nur überleben", gab sich der 24-Jährige geständig. Die Pistole habe er ein paar Wochen zuvor einem Freund aus einer Schublade gestohlen. Dass sie kein Spielzeug war, wurde ihm erst während des Überfalls klar.
Vor Gericht erschien Marco L. mit Promi-Anwalt Michael Dohr. "Dieser junge Mann hat Talent. Er hat es versucht, wollte sich etwas aufbauen. Aber er ist gescheitert – und in der Sucht verloren gegangen. Was er jetzt braucht, ist keine Zelle. Er braucht eine Therapie. Eine echte, ernsthafte Chance, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen", so der Star-Verteidiger, der im Buwog-Prozess Grasser-Trauzeuge Walter Meischberger vertrat.
Die 20-jährige Verkäuferin wollte keine persönliche Entschuldigung, nahm aber ein Angebot von 500 Euro Schmerzensgeld an. "Ich denke jeden Tag daran zurück. Vor allem, wenn ich alleine in der Arbeit bin", schluchzte sie unter Tränen. Der Vorfall sei traumatisch gewesen, sie habe Prellungen und Schwellungen erlitten. Die Richterin fand klare Worte: "Sie haben Glück, dass dieser jungen Frau heute körperlich gut geht. Aber das, was Sie angerichtet haben, bleibt in ihrem Kopf – vielleicht für immer."
Urteil am Mittwoch (2. April): Drei Jahre Haft, bedingt auf fünf Jahre Probezeit. Das bedeutet: Marko L. bleibt vorerst auf freiem Fuß – unter strengen Auflagen. Er muss eine Therapie beginnen, eine Lehre abschließen, darf sich keinen weiteren Fehltritt leisten. Der Spruch ist bereits rechtskräftig. "Sie bekommen eine einzige Chance. Wenn Sie sie nicht nützen, werden Sie dafür bezahlen – mit Ihrer Freiheit", gab ihm die Richterin eine Warnung mit auf den Weg.