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Gabi schnitt dem Freund beim Sex die Kehle durch
Studentin Gabi P. fesselte ihren Freund beim Sex, verband ihm die Augen - und schnitt ihn mit einer Handkreissäge die Kehle durch.
Das Urteil überraschte am Freitag im Prozess in München: Das Gericht folgte nicht der von der Anklage geforderten lebenslangen Haft wegen Mordes an dem ehemaligen Freund der Angeklagten Alexander H. Stattdessen wurde auf Totschlag entschieden und Gabriele P. (32) zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
P., Studentin und am Weg zur Lehrerin, hatte mit Alexander H. in einem Einfamilienhaus in Haar bei München gewohnt. Im Dezember 2008 hatte das Paar einvernehmlichen Sex. Dabei fesselte P. ihren Partner ans Bett, setzte ihm eine abgedunkelte Schwimmbrille auf und griff nach einer Handkreissäge, die wegen Heimarbeiten noch neben dem Bett lag. Damit schnitt sie dem Gefesselten die Kehle durch und den Brustkorb auf. H. verblutete.
Neuer Freund entdeckte Leiche
Der Fall kam aber erst im Jahr 2016 ans Licht. Und das sehr skurril. Die Leiche behielt Gabi P. erst in ihrem Haus. Nachdem sie 2008 einen neuen Freund kennengelernt hatte, passte dieser auf P.s Katze auf, als die Frau in den Urlaub fuhr. Der neue Freund entdeckte dabei die Leiche, ging aber nicht zur Polizei. Stattdessen wartete er bis zu P.s Rückkehr und vergrub die Leiche mit ihr im Garten. Auch ein weiterer Freund soll geholfen haben.
Bis 2016 blieb es ruhig, doch dann betrank sich P. mit ihrem nunmehrigen Verlobten bei einem Fest und prahlte offenbar mit der Horror-Tat. Die Geschichte breitete sich aus, bis die Polizei P. zur Einvernahme bat. Dort legte die Frau ein Geständnis ab und führte die Polizei zu der Leiche im Garten. Ihr Verlobter wurde schnell verurteilt und sitzt bereits im Gefängnis.
Nicht mehr rekonstruierbar
P.s Prozess dauerte an, weil die Frau später von "extremen Sexspielen", zu denen sie vom Opfer genötigt worden sein soll, berichtete. Die Anklage stützte sich aber auf Tagebucheinträge, in denen P. die Tat eiskalt beschrieben haben soll. P. entging einer Mordverurteilung vor allem deswegen, weil die Tat nicht mehr vollkommen rekonstruierbar ist. Damit sei auch nicht beweisbar, dass "der Tötungsentschluss vor der Fesselung gefallen ist". (red)