Österreich gegen Türkei

Fußball-EM – "Das kann zum Jobverlust führen"

Nur, weil Österreich gegen Türkei spielt, sind die Spielregeln am Arbeitsplatz nicht außer Kraft gesetzt. Das rät der AK-Experte, fürs Achtelfinale.

Heute Life
Fußball-EM – "Das kann zum Jobverlust führen"
AK-Experte Philipp Brokes stellt klar, was währen der EM in der Arbeit erlaubt ist und was nicht.
"Heute"-Montage: twitter/philbrokes; Andreas Gora / dpa / picturedesk.com

Seit 14. Juni sorgt die EM für zahlreiche Fußballfans vor den Bildschirmen, volle Public Viewing Spots und vor allem viel Jubel in Österreich. Am Dienstag tritt um 21 Uhr Österreich im Achtelfinale gegen die Türkei an. Ein Spiel, das viele nicht verpassen wollen, doch was, wenn es in die Arbeitszeit fällt oder durch die Verlängerung bis spät in die Nacht dauert?

Wer während der Arbeit dem runden Leder frönen darf, ob das Fan-Trikot erlaubt ist und ab welchem Punkt man seinen Job riskiert, hat AK-Jurist Philipp Brokes "Heute" verraten.

Jubel kein Grund für Fristlose

Vorsicht, Spoiler: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vorab alles mit dem Arbeitgeber besprechen und abklären, so der Arbeitsrechtsexperte. Das gelte auch dafür, ob man am Arbeitsplatz ein EM-Spiel schauen dürfe oder nicht: "Sofern EM-Schauen nicht etwa Teil meiner beruflichen Tätigkeit ist - beispielsweise in einer Sportredaktion - , wäre für das Fernschauen in der Arbeitszeit die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen."

Wurde es ausdrücklich untersagt, "könnte beharrliches Zuwiderhandeln zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen". Um dem vorzubeugen, empfiehlt der Experte, dieses Thema auf persönlicher Ebene zu besprechen und für alle Beteiligten zu klären. "In den meisten Fällen wird darüber ein Einverständnis erzielt, solange die Arbeitsabläufe nicht gestört werden und jene Kolleginnen und Kollegen, die sich für Fußball nicht besonders interessieren, auch weiterhin ungestört arbeiten können."

Ich denke nicht, dass es zu einer fristlosen Entlassung führen wird, wenn ich am Arbeitsplatz gute Laune zum Ausdruck bringe.

Dahingegen könne der Arbeitgeber gegen Jubel über ein Tor nicht viel einwenden. "Ich denke nicht, dass es zu einer fristlosen Entlassung führen wird, wenn ich am Arbeitsplatz gute Laune zum Ausdruck bringe. Gerade in Zeiten wie diesen."

Jobverlust

Freude und feiern schön und gut. Von Alkohol am Arbeitsplatz rät Brokes jedoch strikt ab. "Finger weg, solange nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber genehmigt. Der Alkoholkonsum am Arbeitsplatz hat nicht selten zum Jobverlust geführt. Das Thema ist hochsensibel, birgt etliche Gefahren und sollte nicht auf eigene Faust durchgesetzt werden."

Je nach Tätigkeit sind Flaggen am Arbeitsplatz oder das Fußballtrikot bei der Arbeit weniger schwerwiegende Fehler. "Sofern damit nicht gegen interne Kleidungsvorschriften verstoßen wird, spricht grundsätzlich nichts dagegen." In Jobs mit Kundenverkehr könnten Fanklamotten jedoch durchaus verboten sein.

Die hässlichsten Trikots der Fußball-Topklubs

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    Die hässlichsten neuen Fußball-Trikots. Diese Designs spalten die Fans der Top-Klubs.
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    Screenshot

    "Wirklich Sinn macht es natürlich erst, wenn ich am Arbeitsplatz auch das jeweilige Spiel mitverfolgen kann. Und weil ich Letzteres ohnedies mit dem Arbeitgeber klären muss, würde ich auch die Frage der Bekleidung ansprechen, um Unklarheiten zu vermeiden", stellt Brokes klar.

    Kein Spielraum

    Wer sich das Spiel "Österreich - Türkei" Dienstagnacht in voller Länge ansehen möchte und womöglich den Sieg feiert, sollte lieber gleich im Vorhinein einen Urlaubstag beantragen. Denn für Zuspätkommen und gar ein Fernbleiben ist das Spiel keine Entschuldigung. Rechtlich gebe es hier keinen Spielraum: "Fußballschauen und ein damit einhergehender Alkoholkonsum erfolgen stets auf eigenes Risiko und können kein Zuspätkommen am Folgetag rechtfertigen. Wenn mir bekannt ist, dass mein Trinkverhalten gelegentlich zu Exzessen führt, wäre vielleicht doch anzudenken, für kommenden Mittwoch einen Urlaubstag zu beantragen."

    Ein verspäteter Dienstantritt führe zwangsläufig zu Minusstunden, die es wieder einzuarbeiten gelte oder vom bestehenden Zeitguthaben abzuziehen wären. "Bin ich bereits in der Vergangenheit wiederholt zu spät gekommen, könnten die rechtlichen Konsequenzen aber auch spürbarer ausfallen", warnt der Arbeitsrechtsexperte. Auch das Krankmelden sei hier keine Alternative, denn in der Regel wird kein Arzt hier eine Bestätigung ausstellen und die kann bereits ab dem 1. Krankenstands-Tag vom Arbeitgeber verlangt werden.

    Auf den Punkt gebracht

    • Österreich spielt gegen die Türkei im Achtelfinale der Fußball-EM, aber das bedeutet nicht, dass die Regeln am Arbeitsplatz außer Kraft gesetzt sind
    • Laut AK-Experte Philipp Brokes sollte man vorab mit dem Arbeitgeber klären, ob man während der Arbeitszeit Fußball schauen darf und ob das Tragen von Fan-Kleidung erlaubt ist
    • Alkoholkonsum am Arbeitsplatz wird strikt abgeraten und Zuspätkommen oder Fernbleiben aufgrund des Spiels ist keine Entschuldigung
    red
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