Oberösterreich

Freund in Rücken gestochen – Frau fasst 30 Monate aus

Im Streit soll eine 22-Jährige in Reichraming auf ihren Lebensgefährten (27) eingestochen haben. Heute stand sie in Steyr vor Gericht.

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Die Beschuldigte soll auf ihren Lebensgefährten eingestochen haben.
Die Beschuldigte soll auf ihren Lebensgefährten eingestochen haben.
fotokerschi.at

Wegen versuchten Mordes musste sich am Donnerstag am Landesgericht in Steyr eine 22-Jährige verantworten. Sie soll vergangenen Ostersonntag, am 12. April, in der gemeinsamen Wohnung in Reichraming (Bez. Steyr-Land) mit einem Messer auf ihren Lebensgefährten (27) eingestochen haben. Konkret habe sie ihrem Partner laut Anklage einen Stich in den Rücken versetzt (wir berichteten).

Vorausgegangen war dem Ganzen laut Staatsanwalt ein heftiger Streit. Worüber genau das Pärchen, beide sind ungarische Staatsbürger, gestritten hat, ist nicht bekannt. Sowohl die Angeklagte als auch das 27-jährige Opfer sollen zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert gewesen sein.

Wohnung kurz verlassen

Am Tatabend habe der Lebensgefährte nach dem Streit die Wohnung verlassen, um sich zu beruhigen. Laut Anklage kehrte er aber nach wenigen Minuten schon wieder zurück. Nach merhmaligem Klopfen öffnete ihm die Beschuldigte die Haustüre.

Als er ihr beim Schließen der Türe den Rücken zudrehte, soll die Angeklagte mit dem Messer zugestochen haben. Sie verständigte danach laut Staatsanwaltschaft aber selbst die Polizei und den Notruf. 

Das Urteil

Der Beschuldigten drohten zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Noch heute Nachmittag gab es das Urteil. Das Geschworenengericht verurteilte die Angeklagte wegen schwerer Körperverletzung zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon zehn Monate unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig. Darüber hinaus wurde dem Opfer ein Schmerzengeldteilbetrag in Höhe von 1.680 Euro zugesprochen. 

Mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit der Angeklagten sowie die Bereitschaft zur Schadensgutmachung, erschwerend die Tat gegen einen nahen Angehörigen sowie die zweifache Qualifikation der Körperverletzung.

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    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
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