Österreich

Freispruch nach Vergewaltigungsvorwürfen auf X-JAM

Ein Gericht ortet zwar ein "hochproblematisches Verhalten des Angeklagten". Doch die "Sachlage" reiche für einen Schuldspruch nicht aus.

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Die besten Bilder von X-JAM 2019 aus Kroatien - X-Jam | heute.at
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Eigentlich sollte es die Party ihres Lebens werden – doch für eine junge Frau aus Österreich endete ihre langersehnte X-JAM-Maturareise in einer Katastrophe. Wie "Heute" im Sommer berichtete, soll eine 19-jährige junge Frau sexuell missbraucht worden sein. Der Tatverdächtige wurde am Donnerstag am Wiener Landesgericht freigesprochen. Allerdings nicht, weil man ihn für unschuldig hielt. Sondern aus Mangel an handfesten Beweisen.

Dem 28-jährigen Mann wurde vorgeworfen, auf der X-JAM-Maturareise in Kroatien gegen den Willen der Maturantin geschlechtliche Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Zwar ortete der Schöffensenat "ein hochproblematisches Verhalten des Angeklagten". Die "Sachlage" reiche aber für einen Schuldspruch wegen des inkriminierten Sexuellen Missbrauchs wehrloser Personen nicht aus.

Haftstrafen wegen Raub, Diebstahl und Drogendealen

"Gott sei Dank", soll der 28-Jährige gesagt haben, nachdem er den Gerichtssaal verlassen hatte. Wie er überhaupt an den Job als Security-Mitarbeiter kommen konnte, sorgt heute jedenfalls für großes Unverständnis. Ein Blick in die Kriminalakte des Angeklagten zeigt: Der Mann ist bereits in fünf Fällen vorbestraft und zweimal für längere Zeit im Gefängnis gesessen.

Die Liste der von ihm begangenen Delikte ist lang. So wurde er zwischen 2015 und 2021 wegen Körperverletzung, Suchtmittel-Weitergabe, verbotenem Waffenbesitz verurteilt. 2011 und 2021 saß er sogar wegen Raubes und Diebstahls sowie später für Drogenhandel für eineinhalb beziehungsweise für fünf Monaten in Haft. Nach seiner Freilassung sollte er im Sommer dann den Aufpasser für die feierwütigen Maturantinnen und Maturanten spielen.

Maturantin zu betrunken, um sich zu wehren

Der 28-jährige Security soll die 19-jährige Schulabsolventin im Sommer auf ihr Zimmer begleitet haben, sich dort zu der jungen Frau ins Bett gelegt und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Sie selbst war zu dem Zeitpunkt in einem Zustand, in dem sie sich nicht gegen den Angeklagten wehren konnte.

Vor Gericht schildert die Betroffene als Zeugin die Vorfälle: "Ich hab' gesagt, ich will das nicht. Ich hab' ihm sicher keine Signale gegeben, dass ich das möchte. Ich hab' ihm gesagt, ich brauch' das nicht, er kann gehen". Doch er ließ nicht von ihr ab. Sie habe "versucht, mich von ihm wegzudrücken." Es sei mehr als "eindeutig gewesen", dass sie keinen Sex wollte.

"Nur Kopf gestreichelt und Hals geküsst"

Der 28-Jährige gibt vor Gericht zu, die Maturantin in ihr Appartement begleitet zu haben. Dabei seien auch Hintergedanken im Spiel gewesen. Er habe sich etwas von der betrunkenen Frau erhofft und sei selbst nicht mehr ganz nüchtern gewesen. Außerdem habe es nicht den Anschein gemacht, als hätte sie etwas dagegen. Er habe sie nur am Kopf gestreichelt und am Hals geküsst.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Erklärung der Staatsanwältin ist noch ausstehend. 

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