Oberösterreich

Frecher Falschparker blockiert zwei Plätze vor Shop

Häufig werden Autos auf einem Parkplatz falsch abgestellt. Welche rechtlichen Folgen drohen? Der ÖAMTC klärt auf.

Johannes Rausch
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Falschparker vor einem Linzer Geschäft.
Falschparker vor einem Linzer Geschäft.
Mike Wolf

Viele Autofahrer trauten ihren Augen nicht, als sie auf dem Parkplatz vor einem Linzer Supermarkt ein Auto sahen, welches genau über dem Sperrstreifen stand (siehe Foto oben). Eine ärgerliche Situation, da somit zwei Parkplätze für ein Auto besetzt sind. Wie sieht die rechtliche Beurteilung dieses aktuellen Beispiels aus? Welche Strafen drohen?

Die Frage ist allgemein, so Juristin Corinna Hotz vom ÖAMTC OÖ, ob es sich bei dem Parkplatz um einen privaten oder öffentlichen handelt. Da es sich beim aktuellen Beispiel laut Hotz um einen Privatparkplatz handelt, könne es aus rechtlicher Sicht zu einer Besitzstörungsklage kommen: "Das läuft meistens so ab: Der Betreiber (Supermarkt zum Beispiel; Anm. d. Red.) hat die Kontrolle der Parkplätze auf eine Drittfirma ausgelagert, diese fotografiert, dokumentiert jene Fälle und schickt sie einem Anwalt. Dann schickt dieser ein Schreiben an den betreffenden PKW-Lenker, bei einer Klage geht es hier um 200 Euro aufwärts. Wenn es vor Gericht kommt, geht es um einen Streitwert von 500 bis 800 Euro", so Hotz.

ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz: "Die Frage ist hier generell, ob das Fahrzeug auf einem öffentlichen oder privaten Parkplatz abgestellt wurde."
ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz: "Die Frage ist hier generell, ob das Fahrzeug auf einem öffentlichen oder privaten Parkplatz abgestellt wurde."
ÖAMTC

Auf die rechtliche Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) werde im Normalfall auf einem Schild hingewiesen, so Hotz.

Wenn es sich aber um einen öffentlichen Parkplatz handelt, sehe es laut Hotz so aus: Entdeckt ein Polizist einen Falschparker, stellt er ihm einen Strafzettel (Organstrafverfügung) aus, die daraus resultierende Strafe kann zwischen 30 und 50 Euro betragen. Wird die angegebene Summe rechtzeitig bezahlt - also binnen 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum - , erfolgt kein Eintrag in eine Vormerkungsdatei. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitig erfolgter Einzahlung wird eine Anzeige eingeleitet.

Übrigens: der von der StVO vorgegebene Strafrahmen bei Falschparken beträgt 726 Euro.

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