Politik
Frauenvolksbegehren: Keine Ministerin dabei
Für die Durchführung des neuen Frauenvolksbegehrens werden ab 12. Februar Unterstützungserklärungen gesammelt. Keine einzige Ministerin unterschreibt.
Nicht eine Ministerin aus dem türkis-blaue Team, nicht einmal Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß, unterschreibt das Frauenvolksbeghren. Die SP-Frauen und Liste Pilz sind empört, die Grünen protestieren per offenem Brief. Claudia Gammon (Neos) unterschreibt übrigens auch nicht.
Zur Einbringung des Volksbegehrens braucht es etwas mehr als 8.000 Unterstützer, diese Unterschriften werden ab 12. Februar gesammelt. Einbringen wollen sie die Initiatorinnen Mitte März, was in etwa mit dem Internationalen Frauentag am 8. März zusammenfallen würde.
Wann die Eintragungswoche dann stattfindet, wird erst danach entschieden.
Das Thema ist an sich nicht neu, das erste Frauenvolksbegehren vor 21 Jahren wurde von 644.665 Personen (11,17 Prozent) unterstützt. Anlässlich des 20. Jahrestages im Vorjahr haben sich die Initiatorinnen zum Start des neuen Frauenvolksbegehrens entschlossen. Der Forderungskatalog deckt dabei die Bereiche Arbeit und Wirtschaft, Familie und Gesundheit sowie politische Teilhabe und Mitsprache ab.
Das letzte österreichweite Begehren lag Ende Jänner 2017 zur Unterzeichnung auf und wandte sich gegen die Transatlantikhandelsabkommen TTIP und CETA. Es war das 39. Volksbegehren der Zweiten Republik, das Frauenvolksbegehren könnte das 40. werden.
Das erste Frauenvolksbegehren 1997 erreichte 11,17 Prozent der Stimmberechtigten und rangiert mit diesem Wert unter den Top-Ten. Das erfolgreichste Volksbegehren war 1982 (mit 1.361.562 Stimmen bzw. 25,74 Prozent) jenes gegen den Bau des Wiener Konferenzzentrums, das allerdings trotzdem errichtet wurde.
Auch die Fristenlösung gilt bis heute, obwohl deren Gegner 1975 fast 900.000 Österreicher (17,93 Prozent) mobilisieren konnten – und damit auf Rang 3 kamen.
Ziel Lohntransparenz
Konkrete Ziele des Volksbegehrens sind laut Homepage unter anderem volle Lohntransparenz, die Koppelung öffentlicher Auftragsvergaben und Förderungen an Aktivitäten zur Gleichstellung im Betrieb oder Maßnahmen zum Abbau von Einkommensunterschieden.
Nachdem Frauen mehr als die Hälfte der Bevölkerung stellen, soll sich dies auch in Wirtschaft und Politik widerspiegeln, wird auf die Hälfte aller Plätze sowie Sanktionen bei Nicht-Erfüllung der Quote gedrängt. Gefordert wird weiters eine schrittweise Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche bei Lohn- und Personalausgleich sowie ein staatlich garantierter Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, so lange Familienbeihilfe bezogen wird. Dieser Betrag soll außerdem an angemessene Regelbedarfssätze angepasst werden.
Kinderbetreuungseinrichtungen sollen mit einer Vollzeitberufstätigkeit vereinbar sein und für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen, klischeefreien Berichterstattung bekennen, soll es einen Presseförderungsbonus geben.
Weiters gefordert wird der bundesweite Ausbau von staatlich finanzierten, kostenfreien Einrichtungen und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen.
(red)