Vorarlberg

Frau wurde von 6 Männern wiederholt sexuell missbraucht

Beim Prozess gegen sechs Angeklagte in einem Missbrauchsfall in Feldkirch kam es zu Schuldsprüchen und langjährigen Haftstrafen.

Michael Rauhofer-Redl
Eine Innenaufnahmen des Schwurgerichtssaals des Landesgericht Feldkirch, aufgenommen am Mittwoch, 29. März 2023.
Eine Innenaufnahmen des Schwurgerichtssaals des Landesgericht Feldkirch, aufgenommen am Mittwoch, 29. März 2023.
JOCHEN HOFER / APA / picturedesk.com

Februar 2022 in Bludenz. Sechs afghanische Flüchtlinge in Alter von 23, 26, 29, 26, 52 und 57 Jahren sollen eine wehrlose Frau (45) zwei Tage lang festgehalten und wiederholt sexuell missbraucht haben. Am Freitagabend wurden im Prozess im Feldkirch langjährige Haftstrafen ausgesprochen.

Zwei der Angeklagten wurden zu sieben Jahren Haft und die anderen zu 7,5 Jahren, acht Jahren, neun Jahren und 12,5 Jahren verurteilt. Weil sich die Verteidiger Bedenkzeit erbaten, sind die Urteile nicht rechtskräftig. Den Männern wurde vorgeworfen, sich im Februar 2022 in einer Flüchtlingsunterkunft in Bludenz an einer 45-jährigen, stark betrunkenen Frau sexuell missbraucht zu haben. 

Gutachten: Alle Angeklagten hatten intimen Verkehr 

Am Freitag bestritten zwei Männer, Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben, die übrigen sprachen von Einvernehmen. Ein Gutachten bestätigte jedenfalls, dass alle Angeklagten intimen Kontakt mit der Frau hatten. Die Experten, die das Gutachten erstellt hatten, ließen vor Gericht keine Zweifel offen. Der bekannte Gerichtspsychiater Reinhard Haller erklärte, dass alle sechs Angeklagten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.

Die zuständige Richterin begründete die Schuldsprüche allen voran mit dem Zustand des 45-jährigen Opfers. Die Frau, sie sich mehrere Tage in der Flüchtlingsunterkunft aufhielt, habe sich erwiesenermaßen in einem Zustand der Wehrlosigkeit befunden. Laut ständiger Rechtssprechung mache es in einem solchen Fall auch keinen Unterschied, wenn der Geschlechtsverkehr mit dem Einverständnis der Frau stattgefunden hätte. 

Der Strafrahmen belief sich auf fünf bis 15 Jahre, in einem Fall auf fünf bis 20 Jahre. Die Alkoholisierung der Männer wurde als mildernd gewertet, bei zwei Männern zusätzlich ihre Unbescholtenheit. Erschwerend wertete das Gericht, dass mehrere Männer hintereinander ohne Schutz mit der Frau verkehrten.

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