Wien

Reiche Wiener Familie prellt Assistentin um ihren Lohn

Eine Stelle als Assistenzkraft wurde Jasmina Z. zum Verhängnis. Die Wienerin wurde von ihrem Arbeitgeber zu früh abgemeldet, verlor so Geld.

Heute Redaktion
Die Frau unterschrieb die einvernehmliche Kündigung ohne Datum. Das nutze ihr Arbeitgeber aus.
Die Frau unterschrieb die einvernehmliche Kündigung ohne Datum. Das nutze ihr Arbeitgeber aus.
Archiv/ Symbolbild

Die Stelle als Assistenzkraft für eine wohlhabende Familie begann für Jasmina Z. schon unter schlechten Vorzeichen. Die Wienerin bekam nämlich weder Arbeitsvertrag noch Dienstzettel. Obwohl ihr rechtlich ein solcher zustehen würde.

Arbeitgeber nutzte "Blanko"-Unterschrift aus

Schon nach einigen Monaten beschlossen Frau Z. und ihr Arbeitnehmer einvernehmlich, ihr Dienstverhältnis aufzulösen. Dabei machte die Wienerin einen letzten, problematischen Fehler. Sie unterschrieb die Lösung ihres Arbeitgebers "blanko". Auf dem Zettel stand kein Beendigungsdatum.

Das nützte der Arbeitgeber aus. Er schrieb nachträglich ein falsches Datum in die Lösung und meldete so Frau Z. zu bald ab. So kam sie um ihre vollständigen Ansprüche, wurde auch zu früh von der Österreichischen Gesundheitskasse abgemeldet. 

"Nicht drängen lassen!"

Die geprellte Frau wandte sich an die Arbeiterkammer. Diese intervenierte für Frau Z. Die falsche Abmeldung wurde so nachträglich korrigiert und Jasmin Z. konnte sich über eine Nachzahlung von 650 Euro brutto freuen.

"Leisten Sie keine Blanko-Unterschriften, sondern unterschreiben Sie nur etwas, wenn alle Angaben vollständig und korrekt sind", rät Arbeitsrechtsexpertin Nicole Reiter aus dem AK-Beratungszentrum Floridsdorf. Man solle sich nicht zu einer einvernehmlichen Lösung drängen lassen. "Wenn Sie unsicher sind, kommen Sie in die Arbeiterkammer und lassen sich beraten", appelliert Reiter.

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