Keine große Liebe
Frau passt nicht zu ihm – Mann in OÖ kriegt 2.500 €
Immer mehr Österreicher suchen online nach der Liebe. Ein Mühlviertler bezahlte dafür. Doch weil die Frau überhaupt nicht zu ihm passte, klagte er.
Immer mehr Beziehungen entstehen mittlerweile durch Online-Vermittlung. Diese Dienste sind allerdings häufig sehr kostspielig, wie die Arbeiterkammer warnt. Teilweise wird sogar richtig viel Geld verlangt, wie der aktuelle Fall eines Mühlviertlers zeigt.
Der 48-Jährige entdeckte eine ansprechende Partneranzeige. Herr F. wollte die Dame kennenlernen, meldete sich bei der Kontaktnummer. "Im Zuge eines Termins bei ihm zuhause bestätigte ihm ein Vermittler, dass die beiden Partnerprofile gut zusammenpassen würden", so die Konsumentenschützer der AK, die den Fall kürzlich betreuten.
In der Hoffnung auf die große Liebe unterschrieb Herr F. einen Partnervermittlungsvertrag, bezahlte dann für sechs Monate Laufzeit 2.500 Euro.
Enttäuschung bei Mühlviertler
Als der 48-Jährige dann die Herzensdame kontaktierte, wurde aus dem Liebesrausch rasch die große Ernüchterung. Denn die Interessen waren laut AK keineswegs ident. "Die beiden passten nicht zusammen", so die AK. Der Mühlviertler war enttäuscht und erklärte seinen Rücktritt vom Vertrag. Doch die Agentur weigerte sich, das anzuerkennen. Erst als die AK die Rückzahlung gerichtlich einklagte, zahlte das Unternehmen das Geld zurück.
Sowohl im Internet als auch offline bieten unzählige Firmen Partnervermittlungen an. Die Kosten sind laut AK meist hoch und die Auflösung derartiger Verträge kann für Betroffene sehr mühsam werden. Da es sich beim Geschäft mit der Liebe um Verbraucherverträge handelt, gilt es auch hier ein paar Grundregeln zu beachten:
Tipps der AK für den Umgang mit Partnervermittlungen:
- Lesen Sie sich vor Unterzeichnung bzw. Vertragsabschluss Partnervermittlungsverträge und Vertragsbedingungen zu Dating-Apps bzw. Online-Portalen genau durch.
- Achten Sie besonders auf die Kosten, die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten.
- Nutzen Sie Dating-Apps bzw. Flirt-Portale nicht am Handy. Es kann zur Datenweitergabe kommen und Sie erhalten Zahlungsaufforderungen von unterschiedlichen Anbietern.
- Den Verlauf im Nachhinein zu klären und unberechtigte Zahlungsaufforderungen zu widerlegen, ist in der Praxis meist nicht mehr möglich.
- Wurde der Vertrag im Internet oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
- Nach einem derartigen Vertragsrücktritt kann das Unternehmen nur ein anteiliges Entgelt für die Dienstleistung verlangen. Sollte die Firma bei einem Widerruf den gesamten Betrag behalten, verzichten Sie nicht auf eine Rückforderung.
- Wird eine Zahlung trotz Widerrufs geltend gemacht, zahlen sie nicht. Rat und Hilfe finden Sie beim Konsumentenschutz der AK Oberösterreich unter 050/6906-2 oder [email protected].
Auf den Punkt gebracht
- Ein Mühlviertler Mann erhielt 2.500 € zurück, nachdem er geklagt hatte, weil die Frau, die er online kennengelernt hatte, überhaupt nicht zu ihm passte
- Die Arbeiterkammer warnt davor, dass Partnervermittlungsdienste oft teuer sein können und die Auflösung von Verträgen mühsam sein kann