Linzerin suchte Hilfe bei AK

Frau muss Kot wegwischen – jetzt bekommt sie 1.120 Euro

Acht Jahre lange pflegte eine Frau Menschen. Obwohl keine Pflegerin, entsorgte sie auch ihren Kot. Eines Tages kündigte sie und wandte sich an die AK.

Oberösterreich Heute
Frau muss Kot wegwischen – jetzt bekommt sie 1.120 Euro
Eine Linzerin pflegte ältere Menschen, wischte auch ihren Kot weg. Jetzt bekam sie von der AK OÖ eine Nachzahlung.
AK OÖ, iStock

Die Linzerin war als Mitarbeiterin im Haus- und Heimservice tätig. Sie kümmerte sich um ältere Menschen in deren Zuhause: Einkaufen, Wäschewaschen, Aufräumen, Putzen.

Doch nicht nur das: Häufig wischte sie auch Exkremente ihrer Klienten weg und entsorgte diese. Sie sah es nicht als Problem, sondern als normalen Teil ihres Berufs.

Aber: Laut Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich wären ihr für diese Tätigkeit eine Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage zugestanden.

Eines Tages kündigte sie ihren Job und ließ die Endabrechnung bei der Arbeiterkammer in Linz überprüfen. Mitarbeiter stellten fest, dass der frühere Dienstgeber die ihr zustehenden Zulagen nicht abgerechnet und ausgezahlt hatte.

Frau bekommt Geld zurück

Die Kammer intervenierte erfolgreich für die Betroffene: Die Frau erhielt je Arbeitsstunde mit erschwerten Bedingungen 1,44 Euro brutto und insgesamt mehr als 1.120 Euro nachbezahlt.

"Es kann immer vorkommen, dass Unternehmen etwas übersehen oder Ansprüche absichtlich nicht bezahlen", erklärt AK-Präsident Andreas Stangl. Besser als auf Ansprüche zu verzichten sei es, die Abrechnung kontrollieren zu lassen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Linzerin, die jahrelang in der Pflege arbeitete und auch mit Exkrementen umging, erhielt nach ihrer Kündigung mehr als 1.120 Euro von ihrem ehemaligen Arbeitgeber, nachdem die Arbeiterkammer intervenierte und feststellte, dass ihr Zulagen nicht ausgezahlt wurden
    • Sie erhielt 1,44 Euro brutto pro Arbeitsstunde mit erschwerten Bedingungen
    • AK-Präsident Andreas Stangl betonte die Wichtigkeit, die Abrechnung kontrollieren zu lassen, um keine Ansprüche zu verlieren
    red
    Akt.