Wildtiere
Frau landet fast im Gefängnis, weil sie Vögel füttert
Ein Urteil des Landesgerichts in Frankenthal (DE) ist in aller Munde. Eine Frau muss wegen Taubenfüttern mit Ordungsgeld oder Ordnungshaft rechnen.
"Falsch verstandene Tierliebe" war der Grund für die gerichtliche Androhung eines Ordnungsgelds, oder sogar Ordnungshaft im Fall einer Dame im rheinland-pfälzischen Frankenhtal (Deutschland). Ein Nachbarschaftsstreit eskalierte, weil die Angeklagte immer wieder die Vögel fütterte.
Vögel beschmutzen den Nachbarsgarten
Da die Frau immer wieder Vogelfutter und Brot auf ihr Garagendach warf, fühlten sich die Nachbarn - ein Ehepaar - massiv von den Vögeln gestört, da sie die Lebensmittelreste auch in ihren Garten verschleppten und sie Angst um ihre Schildkröten hatten. Die Beeinträchtigung sei dadurch seitens der Kläger untragbar geworden.
Bei Verstoß Ordnungsgeld oder Haft
Während das Amtsgericht in Ludwigshafen die Klage in erster Instanz zunächst abwies, sah das Landesgericht Frankenthal den Fall mit anderen Augen, da die Wiederholungsgefahr der "Vogelfrau" viel zu groß sei. Hält sie sich nicht an das Fütterungsverbot, muss sie mit einem erheblichen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft rechnen.