Mord in Kleingartensiedlung
Frau Grete tot – Killer kehrte trotz Abschiebung zurück
Der Mord an einer 91-jährigen Frau in Wien im September schockierte: Der mutmaßliche Täter war bereits abgeschoben, kehrte aber illegal zurück.
Der Mord an der 91-jährigen "Frau Grete" in einem Wiener Schrebergarten erschüttert die Stadt weiter, während immer mehr Details ans Licht kommen. Wie die "Kronen Zeitung" enthüllte, hätte diese schreckliche Tat möglicherweise verhindert werden können, denn der mutmaßliche Täter war bereits aus Österreich abgeschoben worden, kehrte jedoch ungehindert zurück.
Ermittlungen und Überführung des Täters
Der 52-jährige slowakische Staatsbürger war Ende August aufgrund eines aufrechten Aufenthaltsverbots aus dem Land abgeschoben worden. Wenige Tage später reiste er jedoch illegal per Zug wieder nach Wien ein, ohne dass dies bemerkt wurde. Kurz darauf ereignete sich die schreckliche Tat in der Kleingartenanlage in Floridsdorf, bei der die betagte Frau ums Leben kam.
Mord-Alarm in Wien-Floridsdorf – 91-Jährige Opfer von stumpfer Gewalteinwirkung
Die 91-jährige Frau hatte gegen den körperlich überlegenen Täter keine Chance. Ermittler konnten den Verdächtigen schließlich anhand eines DNA-Abgleichs überführen. Der Mann war bereits in der Vergangenheit wegen eines schweren Verbrechens zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Verhör und mögliche Konsequenzen
Vor dem Haftrichter zeigte der Verdächtige keinerlei Reue und gab nur gefühlskalt an: "Ich weiß nicht, warum ich das getan habe." Aufgrund der potenziellen Gefahr einer erneuten Straftat hat die Staatsanwaltschaft Wien ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob von dem Mann weiterhin eine erhebliche Bedrohung ausgeht. Sollte dies bestätigt werden, droht ihm nicht nur eine lange Haftstrafe, sondern auch eine Einweisung in eine forensische Einrichtung.
Auf den Punkt gebracht
- Der Mord an der 91-jährigen "Frau Grete" in Wien schockierte die Stadt, da der mutmaßliche Täter, ein 52-jähriger slowakischer Staatsbürger, trotz Abschiebung illegal zurückkehrte und die Tat beging
- Ermittlungen führten zur Überführung des Täters durch einen DNA-Abgleich, und die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob von ihm weiterhin eine erhebliche Bedrohung ausgeht, was eine lange Haftstrafe und eine Einweisung in eine forensische Einrichtung zur Folge haben könnte