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Frau findet Klimabonus von toter Frau im Postkasten 

Per Post erhielt eine Wienerin unlängst die Aufforderung, den Klimabonus in einer Filiale abzuholen. Doch diese war an die tote Vormieterin gerichtet.

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Frau findet Klimabonus von toter Frau im Postkasten
Der Klimabonus 2023 wurde teilweise erst 2024 ausgezahlt. So auch bei der toten Wienerin (Symbolfoto).
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Ende 2023 zog Caroline (Name von der Redaktion geändert) in eine Genossenschaftswohnung im 9. Wiener Gemeindebezirk. Die Vormieterin war kurz zuvor verstorben – die Wohnung stand danach leer. Vor kurzem erhielt Caro nun einen Brief, der eigentlich an die Verstorbene gerichtet war. Laut dem Schreiben sei der Klimabonus bereit zur Abholung.

Die neue Mieterin ist über den Bescheid mehr als verwundert, da die Dame, die vorher hier gelebt hatte, bereits seit mehreren Monaten tot ist. "Ich finde es sehr befremdlich, dass eine bereits im Juni 2023 verstorbene Person einen Klimabonus zugestellt bekommt... im März 2024. Da läuft doch etwas wirklich nicht richtig ab!", ärgert sich Caro.

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"Bei einem Todesfall geht Klimabonus in die Erbmasse über"

Aus dem Ministerium heißt es, dass Vorfälle wie diese nichts Ungewöhnliches seien: "Wir haben die Datenabfrage in der Vergangenheit immer stichweise vorgenommen. Die Auszahlung erfolgt jedenfalls an alle Personen, für die ein Anspruch im Anspruchsjahr entsteht. Bei einem Todesfall geht dieser in die Erbmasse über, welche eine Notarin/ein Notar verwaltet, bis das Erbe angetreten wird. Im Fall der postalischen Zustellung kann der Klimabonus an den/die Nachlassverwalter übergeben werden."

Laut Ministerium kann der gelbe Zettel auch an die Verwandten der Verstorbenen übergeben werden. Somit sei es Familienangehörigen möglich, das Geld, welches ursprünglich für den Verstorbenen vorgesehen war, zu erhalten.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Eine Wienerin erhielt per Post die Aufforderung, den Klimabonus ihres verstorbenen Vormieters abzuholen
    • Die Situation löste bei ihr Verwunderung und Ärger aus, doch das Ministerium erklärte, dass der Klimabonus im Falle eines Todesfalls in die Erbmasse übergeht und an die Nachlassverwalter oder Verwandten übergeben werden kann
    red
    Akt.
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