Politik

FPÖ klagt 53.620 Euro von Sebastian Kurz ein

Heute Redaktion
Teilen
Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) werden einen Richter brauchen.
Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Sebastian Kurz (ÖVP) werden einen Richter brauchen.
Bild: picturedesk.com

FP-Chef Heinz-Christian Strache und sein General Herbert Kickl werfen VP-Chef Sebastian Kurz üble Nachrede, Ehrbeleidigung und Kreditschädigung vor.

„Die Verdächtigung, die Kläger hätten die „Kurz-Leaks" verfasst bzw. manipuliert, verwirklicht den objektiven und subjektiven Tatbestand der Üblen Nachrede ... und damit den zivilrechtlichen Tatbestand der Ehrenbeleidigung und der Kreditschädigung", heißt es in der kurzen Klage, die Rechtsanwalt Michael Rami unter der Aktenzahl AZ 2017/405 am Handelsgericht Wien einbrachte. Die Klage liegt „Heute" vor.

Kläger Rami bewertet sein Unterlassungsbegehren mit insgesamt 52.620 Euro. Für das zusätzliche Widerrufsbegehren soll Kurz nochmals 1.000 Euro ablegen. Macht also alles zusammen stattliche 53.620 Euro, für die Strache und Kickl jetzt Kurz vor den Kadi ziehen. Rami weist auf die Wiederholungsgefahr hin.

Der Hintergrund:

Kurz hatte im Fellner-TV behauptet, dass die sogenannten „Kurz-Leaks" möglicherweise von Strache und Kickl verfälscht worden seien. Es handelt sich dabei um Dokumente, die belegen sollen, dass Kurz die Machtübernahme in der ÖVP bereits längere Zeit geplant habe.

„Das, was sie da haben, ist ein Sammelsurium aus Dingen, die vielleicht wirklich teilweise mir bekannt sind, aus Dingen, die nicht einmal mir bekannt sind, und aus Dingen, wo ich nicht weiß, ob der Herr Kickl oder Sie die geschrieben haben, ergänzt haben, manipuliert haben. Das ist die Wahrheit zu diesen ominösen Papieren", hatte Kurz zu Strache laut Klage gesagt. Ähnlich hatte sich Kurz auch schon zuvor in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten geäußert.

„Die vom Beklagten aufgestellte Behauptung ist unwahr: Weder haben die Kläger etwas mit dem Inhalt der ,Kurz-Leaks' zu tun noch waren sie an irgendwelchen ,Manipulationen' beteiligt", hält Rami jetzt trocken in der Klagsschrift fest.

Rami fordert nun folgenden Widerruf:

„Ich habe am 27. September 2017 in oe24.tv die falsche Verdächtigung verbreitet, Heinz-Christian Strache und Herbert Kickl hätten die „Kurz-Leaks", also Dokumente, die belegen sollen, dass ich die Machtübernahme innerhalb der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) bereits seit längerer Zeit geplant habe, manipuliert, oder verfasst und ergänzt.

Ich widerrufe dies hiermit. Sebastian Kurz."

(GP)