Wien
Strafe, wenn Gastro-Schein falsch ausgefüllt wird
Die Bundeshauptstadt Wien führt eine Registrierungspflicht in der Gastronomie ein. Sie gilt ab 28. September. Das musst du jetzt wissen.
In Deutschland ist es bereits in vielen Bundesländern Pflicht. Ab Montag werden auch in Wien alle Gäste in Lokalen registriert. Mit dieser Regelung soll die Nachverfolung von Kontaktpersonen bei Corona-Infektionen erleichtert werden.
Die Formblätter werden in den Lokalen aufliegen und der Wirt muss jeden Besucher darauf hinweisen, sich einzutragen. Neben Vorname, Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sollen Gastronomen auch die Tischnummern und Uhrzeit des Besuchs notieren.
Weiters muss jedes Lokal den Behörden eine Ansprechperson nennen, die im Falle eines Infektionsgeschehens die Daten beim Contact Tracing (also der Suche nach Kontaktpersonen) bereitstellt.
Vier Wochen gespeichert
Die Daten werden vier Wochen lang für die Gesundheitsbehörden gespeichert und danach gelöscht. Ob digital oder auf Papier, ist egal. Wirte dürfen sie jedoch keinesfalls für andere Zwecke verwenden. Die Daten sind nur im Falle eines Infektionsgeschehens ausschlißlich den Gesundheitsbehörden auszuhändigen.
Was passiert, wenn ein Gast seine Daten nicht angeben will? Grundsätzlich liegt die Verpflichtung ausschließlich bei den Lokalbesitzern, sie müssen den Behörden die Daten liefern, falls ein positiver Fall auftreten sollte. Das bedeutet, dass die Besucher ihre Daten auf freiwilliger Basis angeben.
Strafen für Wirte bei Gästen ohne Daten
Der Wirt hat bei einer Verweigerung zwei Möglichkeiten. Entweder er macht von seinem Hausrecht Gebrauch und wirft den Gast aus dem Lokal oder er gewährt ihm auch ohne Daten den Zutritt. Dabei muss der Gastronom aber mit Strafen rechnen, sollte er den Behörden im Falle eines Infektionsgeschehens die Daten nicht liefern können.
Wie hoch diese Strafen sein können, ist noch unklar. Laut Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) werden es Verwaltungsstrafen sein, vergleichbar mit einem Strafzettel wegen zu hoher Geschwindigkeit beim Autofahren.
Auch falsche Angaben bereiten den Wirten Sorgen. In Deutschland wurden bereits viele Fälle bekannt, wo "Micky Maus" oder "Donald Duck" im Lokal zu Besuch waren. Auch hier haftet der Gastronom, wenn er falsche Daten liefert.
Tischnummer wichtig
Die neue Regelung gilt ausnahmslos für alle gastronomischen Betriebe in der Bundeshauptstadt, also für alle Bars, Restaurants, Cafes, Clubs, Wirtshäuser oder Beisl.
Sollte ein Besucher positiv getestet werden, beginnt die Gesundheitsbehörde (die MA15) mit dem Contact Tracing. Dabei sind auch die Tischnummern von großer Bedeutung. Quarantäne gilt für Kontaktpersonen ersten Grades, also jene Gäste mit denen man am Tisch gesessen ist. Es könnte aber auch jemand am Nebentisch betroffen sein. Diese Vorschrift gilt vorerst bis Jahresende.