Wirtschaft
Fluglinie droht ungeimpftem Personal mit Kündigung
Die Schweizer Airline Swiss macht Ernst: Angestellten, die sich nicht gegen Corona impfen lassen, droht ab Anfang 2022 die Kündigung.
Die Swiss hat als erstes Schweizer Unternehmen ein Impfobligatorium für ihre Angestellten eingeführt. Um ab Dezember weiterhin für den Flugdienst eingesetzt werden zu können, muss das fliegende Personal bis zum 1. Dezember 2021 vollständig geimpft sein.
Die zwei Impfdosen müssen spätestens bis zum 15. November 2021 verabreicht worden und im Anschluss an die zweite Impfung müssen 14 Tage vergangen sein. Nun ist klar, wie die Airline mit impfunwilligen Mitarbeitenden umgehen will.
Ende Jänner droht Kündigung
Ende Jänner 2022 droht den internen Impfverweigerern die Kündigung. Wer sich aber über eine Impfung unschlüssig ist, dem gewährt die Airline eine Bedenkfrist. Ein Sprecher sagt auf Anfrage zu "20 Minuten": "Für Mitarbeitende, die mehr Zeit für die Entscheidung bezüglich Impfung benötigen, besteht die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis für rund sechs Monate ruhen zu lassen." Für vollständig geimpfte Mitarbeitende gelte innerhalb dieser Frist ein Rückkehrrecht.
Zu Maßnahmen "gezwungen"
"Bei Nichterfüllen des geforderten Impfobligatoriums sehen wir uns gezwungen, Maßnahmen aufgrund der Pflichtverletzung gemäß Gesamtarbeitsvertrag einzuleiten", so der Sprecher weiter. Die Swiss spricht beim Prozedere von einem Stufenverfahren. "Das Stufenverfahren endet bei einer anhaltenden Entscheidung gegen die Impfung voraussichtlich Ende Januar 2022 im Aussprechen einer Kündigung."
Für Crew-Member, die sich nachweislich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, werden individuelle Lösungen gesucht, sagt der Sprecher. Die Swiss habe die Sozialpartnerinnen Aeropers und Kapers in den vergangenen Wochen konsultiert und die Gespräche in die Überlegungen zu den Konsequenzen einfließen lassen.