Vorfall am Wiener Praterstern

Flüchtling begrapscht Schülerin (14), nimmt iPhone weg

In einer Unterführung soll ein Syrer (18) gegenüber einer Schülerin aus Graz übergriffig geworden sein. Er leugnete alles, wurde jedoch verurteilt.

Christian Tomsits
Flüchtling begrapscht Schülerin (14), nimmt iPhone weg
Der Angeklagte – wegen einer anderen Sache in Haft – wurde von Justizbeamten vorgeführt.
Heute

Der schockierende Übergriff soll sich im September vor über einem Jahr am Wiener Praterstern abgespielt haben – im Schutz der Dunkelheit. Am Mittwoch kam am Wiener Landesgericht aber alles ans Licht. Ein Flüchtling (18) aus Syrien musste sich wegen geschlechtlicher Nötigung, Diebstahls und schwerer Körperverletzung – nicht zum ersten Mal – vor Gericht verantworten. Sein Opfer, eine Schülerin aus Graz, war gerade einmal 14 Jahre alt.

"Wir haben uns dorthin verirrt, da war schon Mitternacht und es fuhr kein Bus mehr", erklärte die 14-Jährige, wie sie und ihre Freundin vom Flüchtling in gebrochenem Deutsch angesprochen wurden. Kurz darauf packte er dann das Mädchen an der Hüfte, schwang sie über die Schulter und ging in eine dunkle Unterführung. "Am Anfang war es noch lustig", so das tapfere Opfer.

Doch dann hörte der Spaß schnell auf: Der 18-Jährige soll die Schülerin bedrängt und am Po begrapscht haben. Dann zog er laut Anklage ihr Handy aus der Tasche und habe versucht, mit seiner Hand unter ihr T-Shirt zu gelangen. "Ich sagte nein und zitterte am ganzen Körper", gab sie tapfer zu Protokoll.

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"Damit ich mein iPhone wiederbekomme, sollte ich ihn küssen." Später, als sie gemeinsam mit der Freundin erneut vergeblich ihr Smartphone zurückforderte, zuckte der Angeklagte aus: "Er stieß mich um, sodass ich mit meinem Kopf gegen einen Blumentopf knallte." Danach soll er auf die am Boden liegende 14-Jährige eingeschlagen, sie gewürgt und getreten haben, bevor er flüchtete. Das Opfer blieb mit blauen Flecken und Würgemalen zurück.

Frecher Angeklagter brüskiert Richterin

Der von mehreren Zeugen erkannte und schwer belastete Angeklagte wählte nicht die klügste aller Verteidigungen: "Das ist eine Verwechslung. Ich war an diesem Tag nicht am Praterstern", sagte er. Sogar die Verletzungen des Opfers stimmten mit ihrer Aussage überein, gab die Richterin dem Angeklagten mehrfach die Chance auf ein reumütiges Geständnis. Doch der junge Mann, der seit seiner Ankunft vor zwei Jahren weder gearbeitet noch eine Schule besucht hatte, blieb dabei: "Was soll ich machen? Warum fragen Sie mich dann?" antwortete der Syrer  süffisant.

Das Urteil: 1 Monat bedingte Haft als Zusatzstrafe wegen Belästigung, Diebstahl und Psychotherapie gegen sexuelle Gewalt – rechtskräftig. Wegen schweren Raubes verbüßt der Syrer ohnehin eine fast 2-jährige Haftstrafe. Dem Opfer wurden 500 Euro Schadenersatz zugesprochen.

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Auf den Punkt gebracht

  • Ein 18-jähriger syrischer Flüchtling wurde am Wiener Landesgericht wegen geschlechtlicher Nötigung, versuchten Diebstahls und schwerer Körperverletzung an einer 14-jährigen Schülerin verurteilt.
  • Der Vorfall ereignete sich vor über einem Jahr am Wiener Praterstern, wobei der Täter das Mädchen bedrängte, ihr Handy stahl und sie körperlich attackierte; das Urteil lautete auf einen Monat bedingte Haft und einen Kurs gegen sexuelle Gewalt.
ct
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