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Flüchtling darf Zweitfrau aus Syrien nachholen
Ein besonders kuriose Entscheidung wurde in Deutschland getroffen. Dort durfte ein geflüchteter Syrer seine zweite Frau ins Land holen.
Vor etwas mehr als zwei Jahren kam der Mann mit Frau und seinen vier Kindern ins deutsche Schleswig-Holstein. Jedoch handelt es sich bei der Mitgeflüchteten nicht um die Mutter der Kids. Der Syrer hatte nämlich eine Zweitfrau, mit denen er Nachwuchs bekommen hatte. Diese sollen nun nicht ohne ihre Mutter aufwachsen.
Die Kreisverwaltung Elmshorn bestätigte diesen Fall. Ein Sprecher meinte gegenüber dem "Hamburger Abendblatt" dazu: "Aufgrund der Situation in Folge des Bürgerkrieges in Syrien und den besonders für Kinder schlechten Lebensbedingungen in Syrien selbst und den Flüchtlingscamps angrenzender Länder (z.B. Türkei, Jordanien, Libanon) kann bei syrischen Staatsangehörigen, welche sich in dieser Situation befinden, eine besondere Härte vorliegen und eine Familienzusammenführung der Kinder zum Vater erlaubt werden."
Keine pauschale Regelung
Somit würde die Zusammenführung "im Interesse" der Kinder stattfindet. Die Intention sei nicht jene, dass die Zweitfrau für den Mann nachkommt. " Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen", sagte der Sprecher.
Auch erklärte er gegenüber der "Bild", dass dies keine pauschale Regelung sei. Man würde immer jeden Fall für sich prüfen. (slo)