Frankreich

Fleischnamen wie "Steak" für Veggie-Produkte verboten

In Frankreich hat die Fleischindustrie darauf gepocht, dass Veggie-Produkte nicht mehr mit Namen von Fleischgerichten gekennzeichnet werden.

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Fleischnamen wie "Steak" für Veggie-Produkte verboten
"Bratwurst" oder "Filetstreifen": Diese Begriffe dürfen in Frankreich künftig nicht mehr für Veggie-Ersatzprodukte genutzt werden.
imago images/Joerg Boethling

In Frankreich dürfen vegetarische Produkte nicht mehr mit üblicherweise Fleischprodukten vorbehaltenen Bezeichnungen vermarktet werden. Die Regierung in Paris veröffentlichte am Dienstag eine entsprechende Liste: Wörter wie Steak, Schnitzel, Schinken oder Filet sind demnach rein tierischen Produkten vorbehalten. Die fleischverarbeitende Industrie hatte seit langem auf eine solche Regelung gepocht.

Paris hatte bereits 2020 die Verwendung von Begriffen, "die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden", für vegetarische Produkte für nicht mehr zulässig erklärt. Bevor das Verbot im Oktober 2022 in Kraft trat, setzte das Oberste Verwaltungsgericht es jedoch nach einer Klage einer Verbraucherorganisation aus. Die Regierung veröffentlichte nun eine angepasste Verordnung.

Fleischindustrie fürchtet Verwirrung

Demnach kann eine Reihe von verarbeiteten Produkten mit einem kleinen Anteil pflanzlicher Eiweiße als Fleischprodukte vermarktet werden. Dazu zählen etwa verschiedene Wurstsorten oder Cordon Bleu.

Die Fleischindustrie hatte argumentiert, dass etwa als "vegetarische Wurst" oder "pflanzliches Steak" vermarktete Produkte die Verbraucher verwirren würden. Die Organisation Protéines France, welche vor dem Obersten Verwaltungsgericht geklagt hatte, führte hingegen an, dass eher das Vermarktungsverbot für Verwirrung sorge.

Erzeuger aus anderen EU-Ländern sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen und können weiterhin in Frankreich vegetarische Lebensmittel mit Fleischnamen verkaufen. Laut EU-Gesetzgebung ist die Verwendung von Begriffen für Produkte tierischen Ursprungs außer für Ersatzprodukte für Milcherzeugnisse bislang zulässig.

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