"Sehr erfreulich!"

Fix! Diese Personen bekommen mindestens 2.000 Euro

Die Kollektivertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Diakonie Österreich sind abgeschlossen! Die Gehälter werden um 9,2 Prozent erhöht.

André Wilding
Fix! Diese Personen bekommen mindestens 2.000 Euro
KV-Abschluss Diakonie Österreich: Löhne und Gehälter steigen um 9,2 %
Getty Images/iStockphoto (Symbolbild)

Die Kollektivertragsverhandlungen für die etwa 10.000 Beschäftigten der Diakonie Österreich konnten am 4. Dezember erfolgreich abgeschlossen werden. Die Ist-Löhne und Gehälter werden um 9,2 % erhöht. Durch die Erhöhung konnte der Mindestlohn von 2.000 Euro umgesetzt werden. Zudem konnten im Rahmenrecht zahlreiche Verbesserungen erzielt werden.

"Sehr erfreulich ist, dass wir auch bei der Diakonie einen Abschluss in der Höhe der Sozialwirtschaft erreichen konnten. Das Ergebnis kann sich angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen und Rekordinflation sehen lassen und ist ein wichtiges Signal für eine Beschäftigtengruppe, die eine Kaufkraftsicherung so dringend nötig hat", sagt Eva Scherz, Verhandlerin der Gewerkschaft GPA.

"Kollegen entlasten"

"Erfreulich ist, dass nun in einem weiteren Kollektivvertrag der Mindestlohn von 2000 Euro umgesetzt werden konnte. Es bestärkt uns darin, diesen Weg in allen betroffenen Branchen konsequent weiterzugehen", so die Verhandlerin der Gewerkschaft vida, Michaela Guglberger.

Von Seiten der Arbeitgeber sagt Robert Schütz: "Unsere Beschäftigten leisten tagtäglich Großartiges, umso wichtiger ist es, dass diese Wertschätzung auch bei Kollektivvertragsverhandlungen gezeigt wird. Nun liegt es an der öffentlichen Hand, die gewissermaßen der dritte, unsichtbare Partner am Verhandlungstisch ist, die Löhne durch ausreichende Finanzierung von Pflege, Betreuung und Sozialer Arbeit abzusichern. Ziel muss sein, die Kollegen durch die Einstellung weiterer Mitarbeiter zu entlasten."

Im Rahmenrecht konnte unter anderem erreicht werden:

- Flexibilisierungszuschlag für kurzfristiges Einspringen

- Leichterer Zugang zur Altersteilzeit

- Bessere Anrechnung von Vordienstzeiten

- Anpassung der Anschlusskarenz an die kürzlich erfolgte Gesetzesänderung

- Bessere Bezahlung bei Weiterqualifizierung

- Die Änderungen im Kollektivvertrag werden mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten.

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