Entlastung beschlossen

Fix – diese Änderung gilt ab sofort beim Kirchenbeitrag

Mehrheitlich wurde im Bundesrat eine entscheidende Änderung beim Kirchenbeitrag beschlossen. Es geht darum, Beitragzahler zu entlasten.

Österreich Heute
Fix – diese Änderung gilt ab sofort beim Kirchenbeitrag
Der Großteil der Einnahmen des Kirchenbeitrags fließt in die Pfarren (Bild: Pfarre Bärnbach)
Wolfgang Weinhäupl / Westend61 / picturedesk.com

Am Donnerstag gaben die Bundesräte mehrheitlich grünes Licht für eine entscheidende Änderung beim Kirchenbeitrag. Um die Beitragszahler zu entlasten, wird die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags als Sonderausgabe von bisher 400 Euro auf 600 Euro erhöht.

Konkret betroffen sind davon Beitragszahlende der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche. Die Erhöhung soll bereits ab der Arbeitnehmerveranlagung, auch bekannt als "Steuerausgleich", für das Jahr 2024 anwendbar sein.

Anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften würden – gerade in Krisenzeiten – bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander beitragen, argumentieren die Regierungsparteien ÖVP und Grüne.

Wie wird der Kirchenbeitrag verwendet?

Laut Diözese St. Pölten fließen 60 Prozent der Einnahmen in die Pfarren und die eigenen Arbeitnehmer, 12 Prozent gehen in die Bildung – also beispielsweise in die Erwachsenenbildung und die Aus- und Weiterbildung der Religionslehrer. 11 Prozent der Einnahmen werden für Umwelt und Nachhaltigkeit aufgewendet; 9 Prozent für die Pflege, Soziales und Krankenhausseelsorge; acht Prozent für Kunst und Kultur, beispielsweise die Erhaltung der Kunstdenkmäler im ganzen Land.

"Zeichen der Anerkennung"

Diese Erhöhung sei "ein Zeichen der Anerkennung" für das der gesamten Gesellschaft dienende Engagement der Kirche, reagierte der Feldkircher Bischof Benno Elbs mit "Freude und Dank" auf den Beschluss. Die Kirche in Österreich sei mit all ihren sozialen Einrichtungen ein "Gemeinschaftsprojekt".

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Auf den Punkt gebracht

  • Der Kirchenbeitrag wird ab sofort als Sonderausgabe von 400 Euro auf 600 Euro erhöht, um die Beitragszahler zu entlasten
  • Dies betrifft Beitragszahler der katholischen, evangelischen und altkatholischen Kirche und wird ab der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2024 anwendbar sein
  • Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne argumentieren, dass anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften bedeutend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum sozialen Miteinander beitragen
red
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