Wirtschaft

Servicepauschale illegal – Kunden kriegen Geld zurück

Hammer-Urteil des OGH: Nach Klage der Arbeiterkammer müssen Fitnessstudios Gebühren zurückzahlen. Auch Handyverträge könnten betroffen sein.

Leo Stempfl
Eine der größten Fitnessstudio-Ketten muss seinen Kunden Gebühren zurückzahlen. Das könnte auch auf andere Branchen Auswirkungen haben.
Eine der größten Fitnessstudio-Ketten muss seinen Kunden Gebühren zurückzahlen. Das könnte auch auf andere Branchen Auswirkungen haben.
Getty Images (Symbolbild)

Cleverfit hat über 500 Fitnessstudios und 900.000 Mitglieder in ganz Europa. Auch in Österreich ist die Kette eine der standortstärksten. In Wien ist man mit 12 Studios vertreten. Kunden dürfen sich nun über einen kleinen Geldregen freuen – und auch in Zukunft wird die Mitgliedschaft billiger.

Wie "help.orf.at" berichtet, ist die Arbeiterkammer Wien gegen die Franchisenehmer gerichtlich vorgegangen, "da sie neben dem monatlichen Mitgliedsbeitrag zusätzliche Gebühren ohne Gegenleistung verlangt haben", so Gabriele Zgubic. Am Ende des Instanzenwegs stand der Oberste Gerichtshof, der den Verbraucherschützern nun ebenfalls rechtgegeben hat.

Keine Gegenleistung

Stein des Anstoßes waren eine ganze Reihe von Gebühren, die zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag verlangt wurden. Nicht nur für die Vertragserrichtung, sondern auch für die Aushändigung der Zutrittskarte wurden Geldbeträge in Rechnung gestellt. Für die Arbeiterkammer war nicht klar, welche Leistung genau damit abgegolten werden sollte. Die Studios entgegneten, dass dieser Aufwand eben beim Vertragsabschluss entsteht.

Der OGH folgte aber der Ansicht der AK. All das seien Leistungen, die ein Unternehmen sowieso erbringen muss. "Dafür darf kein Extraentgelt verrechnet werden", hält Zgubic fest. Recht einleuchtend scheint das bei der Gebühr für die Aushändigung der Zutrittskarte. Als zahlendes Mitglied muss einem immerhin auch Zutritt gewährt werden.

Diese Klauseln dürfen nun nicht mehr angewendet werden, bestehende Kunden können ihr Geld zurückbekommen. Gegen andere Betreiber laufe der Rechtsweg noch, heißt es auf "help.orf.at" weiter. "Wir beobachten generell, dass gerne ein günstiger Grundpreis angegeben wird, und dann mit möglichst vielen Zusatzgebühren mehr einzunehmen", so Zgubic.

Womöglich auch Handyverträge betroffen

Ein Nebenaspekt ist jedoch außerordentlich interessant: Auch die sogenannte Servicepauschale, die alle sechs Monate verrechnet wurde, ist laut OGH gröblich benachteiligend und unzulässig. Dieses Wort kennt so gut wie jeder Österreicher von seinem Handyvertrag.

Das Urteil sei deswegen von noch größerer Dimension, als man denken würde: Die Regeln seien nun strenger "und das betrifft viele Verträge, nicht nur die Fitnessbranche". Auch bei Handyverträgen könnte es für Kunden also bald einen regelrechten Geldregen geben.

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