AK half Wachmann

Firma zog Mann 1.652 Euro für Pflichtausbildung ab

Auf Anordnung des Arbeitgebers absolvierte der Mann eine Ausbildung zum Krankenträger und zum Brandschutzwart - und blieb zunächst auf Kosten sitzen.

Niederösterreich Heute
Firma zog Mann 1.652 Euro für Pflichtausbildung ab
AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser
AK Niederösterreich/Vyhnalek

Ein Mann hatte lange Zeit bei einem Wachdienst in einer psychiatrischen Einrichtung im südlichen NÖ gearbeitet. Auf Anordnung des Arbeitgebers absolvierte er eine Ausbildung zum Krankenträger und zum Brandschutzwart, ohne die die Tätigkeit nicht ausgeübt werden konnte.

Zunächst waren die Ausbildungskosten von seiner Firma bezahlt worden, wobei der Security unterschrieb, dass im Fall einer Selbstkündigung ein aliquoter Teil zurückzuzahlen sei.

Über 1.600 Euro zurückerhalten

"Das geht allerdings nicht ewig und dauerhaft. Bei Vereinbarungen, die ab dem 29. Dezember 2015 abgeschlossen worden sind, gilt die Rückzahlungsverpflichtung nur für maximal vier Jahre", heißt es seitens der AK Niederösterreich zu "Heute". Und das war beim Wachmann nicht der Fall. Durch die Hilfe der AK Niederösterreich wurden dem Arbeitnehmer jetzt 1.652 Euro rückerstattet, die bei der Endabrechnung nach der Jobbeendigung fehlten.

"Wir haben die Summe für den Mitarbeiter wieder eingeholt", freut sich AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.

Neue Regelungen in Kraft

Seit März 2024 gelten hier ohnehin zusätzliche Regelungen: Ausbildungen die für die vereinbarte Berufsausübung erforderlich sind, dürfen nicht auf die Arbeitnehmer übertragen werden. Sie sind vom Dienstgeber zu bezahlen.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Wachmann in einer psychiatrischen Einrichtung in Niederösterreich musste nach seiner Selbstkündigung 1.652 Euro für eine Pflichtausbildung zurückzahlen, was jedoch nicht rechtens war
    • Dank der Unterstützung der Arbeiterkammer Niederösterreich erhielt er das Geld zurück, und ab März 2024 müssen Arbeitgeber solche Ausbildungskosten vollständig übernehmen
    red
    Akt.