Wirtschaft
Mega-Strafen nach Knallhart-Kontrollen der Kurzarbeit
In ganz Österreich hat es bereits zahlreiche Schwerpunktkontrollen in Betrieben gegeben. Über 1.000 Unternehmen müssen Millionen Euro Strafe zahlen.
Im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie gegen Kurzarbeitsmissbrauch führte die Finanzpolizei in ganz Österreich heuer bereits mehrere Schwerpunktaktionen in verschiedenen Branchen durch. Dabei wurden auch einige Schwarze Schafe entdeckt: bei über 1.000 kontrollierten Betrieben mussten in Summe mehr als 1.400 Strafanträge nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) gestellt werden, was Geldstrafen in einer Höhe von bis zu 3,1 Mio. Euro zur Folge hat.
"Lohn- und Sozialdumping schädigt den Wirtschaftsstandort und ist unfair gegenüber jenen Unternehmen, die sich an die Regeln halten und Steuern zahlen", mahnt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Dienstag: "Im Sinne der Steuergerechtigkeit ist die Finanzpolizei daher angewiesen, rigoros gegen unredliche Geschäftspraktiken vorzugehen. Arbeitnehmer gehören korrekt entlohnt".
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) ergänzt: "Wir haben in diesem Jahr eine Neuregelung des LSD-BG beschlossen, um EU-Vorgaben bei der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping umzusetzen und gleichzeitig Missbrauch und unfairen Wettbewerb zu bekämpfen. Es ist erfreulich, dass die Finanzpolizei durch ihre Schwerpunktkontrollen dazu beiträgt, dass die im Gesetz vorgesehenen Standards eingehalten werden."
Kurzarbeit: Mehr als 4.500 Betriebe kontrolliert
Auch im Bereich der Überprüfung der Kurzarbeit ist die Finanzpolizei aktiv. Insgesamt wurden heuer bis einschließlich Oktober mehr als 4.500 Betriebe und etwa 12.800 Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Dabei wurden ca. 300 Übertretungen festgestellt und Geldstrafen in einer Höhe von über 520.000 Euro beantragt. Zudem stellte die Finanzpolizei mehr als 2.400 Kontrollmitteilungen an das AMS, 19 an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie 36 an die Taskforce Sozialleistungsbetrug.
"Kurzarbeit hat sich in der Krise als das wichtigste Kriseninstrument bewährt, um die Menschen in Beschäftigung zu halten", so Arbeitsminister Martin Kocher weiter. Übertretungen, falsche Angaben und die missbräuchliche Inanspruchnahme der Kurzarbeit durch einige wenige schwarze Schafe müssten deswegen konsequent verfolgt und bestraft werden.
In allen Bundesländern konnten die Finanzpolizisten Dienstnehmer antreffen, die nicht sagen konnten, ob sie sich in Kurzarbeit befinden oder nicht, vermutlich weil sie von ihren Arbeitgebern nie darüber informiert wurden. Obwohl sie zur Kurzarbeit angemeldet waren, wussten die angetroffenen Dienstnehmer oftmals über keine Vereinbarung mit dem Dienstgeber. Bei einem Reinigungsunternehmen in Oberösterreich wird noch ermittelt, da das Unternehmen den Anteil der Fremdarbeiter mittels Subfirmen massiv gesteigert hatte, obwohl gleichzeitig hunderte Dienstnehmer zur Kurzarbeit angemeldet wurden.
Wiener Unternehmen fälschte AMS-Abrechnungen
Bei der Kontrolle einer in Wien ansässigen türkischen Textilreinigungskette wurden 21 Mitarbeiter angetroffen und überprüft. Wie sich herausstellte, waren vermutlich bei allen in Kurzarbeit befindlichen Dienstnehmern die Abrechnungen an das AMS gefälscht. Bei der Befragung gaben die Mitarbeiter an, mehr gearbeitet zu haben, als in der Meldung an das AMS vermerkt war. Manche gaben sogar an, dass sie die volle Normalarbeitszeit tätig waren. Das Unternehmen hatte 50 Dienstnehmer angemeldet, davon waren 42 zur Kurzarbeit angemeldet. Laut aktuellem Ermittlungsstand wurde ein Förderschaden von rund 170.000 Euro festgestellt.
"Der Großteil aller Unternehmen verhält sich vorbildlich und spielt nach den Regeln. Ein paar wenige jedoch, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern wollen, dürfen keine Toleranz durch die Finanzpolizei erwarten", schärft Finanzminister Blümel nach.