Strafanzeige gegen Philips

Fehlerhafte Beatmungsgeräte können Krebs auslösen

Der Verbraucherschutzverein (VSV) unterstützt 86 Personen, die Strafanzeige gegen Philips und deren Tochterfirma Respironics eingebracht haben.

André Wilding
Fehlerhafte Beatmungsgeräte können Krebs auslösen
Die Geräte enthalten einen fehlerhaften Schaumstoff, der sich über die Zeit zersetzt und bei dem die Gefahr besteht, dass die Patienten Kleinteile verschlucken oder einatmen.
Getty Images / Symbolbild

Die Anzeiger leiden an Schlafapnoe (Atem-Aussetzer in der Nacht) und haben idR von ihren Krankenkassen Beatmungsgeräte des Herstellers Respironics Inc. in den USA zur Leihe erhalten. Respironics ist eine Tochterfirma der Firma Philips, die diese Geräte als Importeur in die EU eingeführt hat.

Die Geräte enthalten einen fehlerhaften Schaumstoff, der sich über die Zeit zersetzt und bei dem die Gefahr besteht, dass die Patienten Kleinteile verschlucken oder einatmen. Davor hat Philips erst im Sommer 2021 die Verwender gewarnt und darauf verwiesen, dass die Teilchen auch möglicherweise krebserregende Stoffe enthalten.

"Patienten im Regen stehen gelassen"

"Philips hat sodann die Patienten im Regen stehen gelassen", sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. "Die Geräte wurden nur sehr zögerlich ausgetauscht. Die Patienten waren alleine dadurch einem enormen psychischen Druck ausgesetzt: Sie konnten entweder das Gerät nicht mehr verwenden und Gesundheitsschäden riskieren oder aber das Gerät weiterverwenden und ebenso Gesundheitsschäden riskieren. Eine 'Lose-Lose'-Situation."

Untersuchungen der Food and Drug Administration (FDA) in den USA ergaben, dass Philips um das Problem seit mindestens 2015 Bescheid wusste und bis Sommer 2021 nichts zum Schutz der Patienten unternommen hat.

"Damit hat Philips mit dem Leben und der Gesundheit der Benutzer der Geräte gespielt", empört sich Holzinger, "und es gibt viele, die bereits erste Symptome (Halsschmerzen, Asthma, Entzündungen in der Lunge bis hin zu einem möglichen Zusammenhang mit einer Krebserkrankung) haben und daher mit Recht Schadenersatzansprüche gegen Philips stellen."

Geschäftsgeheimnis"

In den Gerichtsverfahren kooperiert Philips in keiner Weise und legt etwa auch nicht jene Sicherheitsdatenblätter vor, aus denen sich die genaue Zusammensetzung des Schaumstoffes ersehen ließe. Diese Informationen wären für eine Therapie von Erkrankungen wichtig, doch Philips erklärt sie zu einem "Geschäftsgeheimnis".

"Wir hoffen, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun einen Anfangsverdacht für Straftaten gegeben sieht und Ermittlungen gegen Philips einleitet," sagt Holzinger.

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