Oberösterreich
Essen bestellt, dann Lieferanten ausgeraubt
Mittwoch stand ein 23-Jähriger in Linz vor Gericht. Er soll in zwei Fällen Essenslieferanten mit dem Messer bedroht, Speisen und Geld gefordert haben.
Wegen schweren beziehungsweise versuchten Raubes musste sich Mittwochvormittag ein 23-Jähriger am Linzer Landesgericht verantworten. Der Bursch (Österreichischer Staatsbürger derzeit ohne Beschäftigung) soll in zwei Fällen in Linz Essenslieferanten überfallen, konkret: die Speisen und Bargeld gefordert haben.
Der Angeklagte hatte jeweils zuvor übers Internet die Essensbestellung aufgegeben, dann den Boten abgepasst.
Bedrohte Lieferanten mit Küchenmesser
Zum ersten Überfall war es Mitte Juni dieses Jahres gekommen. Der 23-Jährige wartete mit einem Küchenmesser auf den Lieferanten, forderte diesen auf, die Tasche mit den drei bestellten Pizzen abzustellen und ihm Bargeld, das er bei sich hatte, auszuhändigen. Der Bote kam dem nach, übergab ihm 40 Euro.
Nur einen Monat später, am 12. Juli, wollte der 23-Jährige erneut seinen Plan gratis an Essen und auch Geld zu kommen durchziehen. Diesmal blieb es allerdings beim Versuch, denn der Lieferant weigerte sich erstmal den Forderungen des Bursch nachzukommen.
Erst Pizzen und 40 Euro, dann Kebap-Teller
Um seiner Aufforderung Nachdruck zu verleihen, soll der Angeklagte dann mit dem Messer auf den Boten zugegangen sein. Nachdem sich dieser erneut weigerte die Essenstasche mit den bestellten Kebap-Tellern am Boden abzustellen und die Geldbörse herauszugeben, griff der 23-Jährige zum Pfefferspray.
Trotz der Spray-Attacke gelang es dem Lieferanten zu fliehen. Der Täter ging leer aus.
Bei späteren Hausdurchsuchungen fand die Polizei beim 23-Jährigen den verwendeten Pfefferspray und das Messer. Laut Staatsanwaltschaft Linz zeigte sich der Angeklagte umfassend geständig. Als Motiv gab er drückende Geldnot an.
Strafandrohung: bis zu 15 Jahre Haft
Raub, verübt unter Verwendung einer Waffe, ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren bestraft. Der 23-Jährige wurde Mittwochvormittag zu 30 Monaten Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt, zehn Monate unbedingt verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.