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Fasching im Büro: Was darf man, was muss man?

Der Fasching erreicht seinen Höhepunkt. Aber verkleidet in die Arbeit kommen? Wir haben drei Ratschläge für die närrische Zeit.

Heute Redaktion
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Die einen lieben ihn, die anderen eher nicht so. Der Fasching ist aber auf jeden Fall immer ein Gesprächsthema. Vor allem, wenn es darum geht, ob man verkleidet in die Arbeit kommen darf, oder gar muss.

Das Karriereportal karriere.at hat deshalb ein paar grundlegende Tipps parat.

Vorweg: Der Faschingsdienstag ist ein gewöhnlicher Arbeitstag. Gesetze, die das Verkleiden generell verbieten, gibt es nicht. Allerdings muss das Gewand dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes angepasst sein. In manchen Branchen existieren Kostümierungsverbote aber auch aus Sicherheits- oder Pietätsgründen: Ein Bestatter im Aufzug eines Cowboys beispielsweise würde nicht als seriös wahrgenommen werden.

Natürlich gibt es auch Firmen, die kein Problem mit kostümierten Angestellten haben und das sogar fördern. Aber: Einen Verkleidungsbefehl darf es nicht geben. Mitarbeiter können zudem die Maskerade verweigern. Grund für eine fristlose Entlassung ist das keiner.

Wenn der Chef zu einer Firmenfaschingsfeier während der Arbeitszeit lädt, zählt die Party auch zu dieser Zeit und muss dementsprechend entlohnt werden. Außerhalb der Dienstzeiten bleibt sie unbezahlt, der Besuch beruht zudem auf Freiwilligkeit. Thomas Olbrich, Chief Culture Officer bei karriere.at, dazu: "Selbst wenn man nicht als großer Partytiger gilt, ist eine Teilnahme zur Pflege der Unternehmenskultur ratsam. Auch im Sinne des Socializings schadet es nicht, die Feier zu besuchen – und wenn es nur für ein, zwei Stunden ist."

Übrigens: Besteht in einer Firma generell Alkoholverbot, ist es auch im Fasching einzuhalten.

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