Mit Trickanrufen

Falsche Polizisten luchsten Pensionisten 100.000 € ab

Fünf Angeklagte mussten sich am Dienstag am Gericht in Wr. Neustadt wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs verantworten.

Erich Wessely
Falsche Polizisten luchsten Pensionisten 100.000 € ab
Vier der fünf Angeklagten vor Gericht in Wr. Neustadt
Sascha Trimmel

Fünf Angeklagte sollen sich als Beamte des Bundeskriminalamts, der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft ausgegeben, mittels Telefontricks Pensionisten Ersparnisse herausgelockt haben. Am Dienstag musste das Quintett in Wr. Neustadt vor Gericht.

Abholer vor Gericht

Die Beschuldigten gaben laut Anklage vor, dass es Einbrecherbanden auf das Geld, Schmuck und andere Wertsachen der Opfer abgesehen hätten, die falschen Polizisten könnten das Vermögen aber sichern und abholen.

100.000 Euro Beute

Mit den Polizeitricks ergaunerte sich die Bande rund 100.000 Euro. Die Angeklagten fungierten bei den Coups als Abholer, die Drahtzieher sollen in der Türkei über Callcenter operieren. Der Erstangeklagte gab an, 1.000 € pro Abholdienst kassiert zu haben. Die Richterin bezeichnete die Tat "als besonders moralisch verwerflich", alte Menschen um ihr Erspartes zu bringen.

Vier der Angeklagten verantworteten sich mit schuldig, der Fünftangeklagte bestritt die Taten.

Die Urteile: 16 Monate teilbedingte Haft (davon eines unbedingt) für den Erstangeklagten, 10 Monate bedingt für den Zweitangeklagten, 10 Monate bedingt für den Drittangeklagten, 14 Monate teilbedingte Haft (davon 1 Monat unbedingt) für den Viertangeklagten und 16 Monate teilbedingte Haft (davon 1 Monat unbedingt) für den Fünftangeklagte – die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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    Fotos: iStock; Sabine Hertel

    Auf den Punkt gebracht

    • Fünf Angeklagte, die sich als Beamte ausgaben, sollen mittels Telefontricks Pensionisten um ihre Ersparnisse gebracht haben
    • Die Bande erbeutete rund 100.000 Euro und die Drahtzieher sollen in der Türkei über Callcenter operieren
    • Vier der Angeklagten bekannten sich schuldig, während der Fünfte die Taten bestritt
    wes
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