Tirol
Fall Leon: Tatverdächtiger Vater muss in U-Haft bleiben
Ende August 2022 ertrank der sechsjährige Leon in der Ache. Der Anwalt des Vaters brachte einen Enthaftungsantrag ein - dieser wurde abgelehnt.
Im Sommer 2022 ist ein Sechsjähriger in der Kitzbüheler Ache ertrunken. Der Vater des Buben gab an, während eines Spaziergangs von einem Unbekannten überfallen und bewusstlos geschlagen worden zu sein. Das beeinträchtigte Kind sei daraufhin aus dem Kinderwagen geklettert und in den Fluss gestürzt. Nach und nach kam der Vater selbst ins Visier der Ermittlungen und befindet sich seit März vergangenen Jahres in U-Haft.
Im Herbst hat sich der 39-jährige den Innsbrucker Star-Anwalt, Albert Heiss, auf seine Seite geholt. Dieser hat nun die Enthaftung seines Klienten beantragt. Allerding wurde der Antrag beim Oberlandesgericht Innsbruck abgelehnt.
"Nicht nachvollziehbar"
"Für uns ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar und wir werden deshalb alle Rechtsmittel ausschöpfen, um den beschuldigten Vater aus der Untersuchungshaft zu bekommen", betont der Anwalt in einer Aussendung. Heiss hat bereits eine Beschwerde gegen die Entscheidung angekündigt und wird diese kommende Woche einbringen.
Laut dem Strafverteidiger gebe es eine ganze Reihe an Gutachten, die bisherige Ermittlungsergebnisse und die daraus gezogene Schlüsse widerlegen. Weiters wird beklagt, dass die "bereits jetzt überdurchschnittlich lange Untersuchungshaft", mit welcher wirtschaftliche und psychische Folgen für den Betroffenen und seiner Familie einhergehen, nicht in die Entscheidung eingeflossen sei.
Öffentliche Kritik an Behörden
Am Donnerstag hielt der Rechtsverteidiger eine Pressekonferenz in einem Innsbrucker Hotel. Dabei kritisierte er die Ermittlungsarbeit von Polizei und Landeskriminalamt sowie Staatsanwaltschaft massiv. Es sei zu "Pannen und Fehlern" gekommen. "Es wurde nicht ergebnisoffen ermittelt", so Heiss. Der Tatverdacht sei "nicht mehr haltbar".
Unter anderem bemängelte er eine "laienhafte" Spurenauswertung. Bei der Auswertung der Handydaten seien "erhebliche Fehler" vorgekommen. DNA-Spuren unbekannter Personen seien zurückgehalten worden. Der Anwalt sieht eine Verletzung der Unschuldsvermutung und teils mediale Vorverurteilung.
Staatsanwaltschaft antwortet
Schon vor der Pressekonferenz hieß es seitens der Staatsanwaltschaft, dass alles objektiv und sachlich beurteilt wird. "Das wird regelmäßig vor Gericht geprüft - im konkreten Fall auch vom Obersten Gerichtshof, der die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft bestätigt hat", hieß es in der Aussendung.