Wien
Fall Kellermayr – auch Paar aus Wien erhielt Droh-Mails
Etwa eineinhalb Jahre ist es her, dass sich die oberösterreichische Ärztin Lisa-Maria Kellermayr das Leben nahm. Ermittelt wird künftig aber in Wien.
Die 36-jährige Hausärztin aus Seewalchen am Attersee (OÖ) sprach sich öffentlich für die Corona-Impfung aus. Dafür erhielt sie viel Hass und Drohnachrichten, einige bedrohten sie sogar mit dem Tod. Kellermayr nahm sich Ende Juli 2022 das Leben.
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Fall wird in Wien noch geprüft
Bisher hat im Fall der Drohnachrichten die Staatsanwaltschaft Wels ermittelt. Wie der "Kurier" allerdings am Montag berichtet, könnte es im Fall eine Wendung geben. Denn in Wels fühlt man sich nicht mehr zuständig, will den Fall nun an die Staatsanwaltschaft Wien übergeben.
Doch ob diese auch übernimmt, ist noch nicht fix. Sprecherin Nina Bussek betont auf Anfrage des "Kurier", dass der Fall zwar abgetreten wurde, allerdings noch geprüft wird, ob man in Wien selbst eine Zuständigkeit sehe. Auslöser für den möglichen Wechsel sind neu aufgetauchte Hass-Mails.
Mails vom selben Absender
Diese erreichten unter anderem ein Paar aus Wien. Die beiden hatten eine Doku über den Fall Kellermayr gesehen. Die dort gezeigten Hass-Mails erinnerten sie an Morddrohungen, die sie auch selbst per E-Mail erhalten hatten.
Der forensische Linguist Patrick Rottler analysierte das Material und bestätigte den Verdacht: die Mails stammen vom selben Absender. Das sei durch verwendete Schimpfwörter oder spezifische Formulierungen nachweisbar.
Staatsanwaltschaft Wels sieht neuen Tatort
Nachdem das bedrohte Paar in Wien lebt, sieht die Staatsanwaltschaft Wels nun einen neuen Tatort und daher eine neue Zuständigkeit. Die Kollegen in Wien sind davon noch nicht ganz überzeugt, derzeit wird geprüft. Ob sich durch diesen Wechsel die Aufklärung des Falles weiter verzögert, ist noch nicht klar.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft Wels versucht, den Fall abzugeben. Als Kellermayr im November 2021 erstmals Anzeige wegen Anfeindungen und Morddrohungen im Internet erstattete, sah die Behörde in Oberösterreich keine Zuständigkeit bei inländischer Gerichtsbarkeit. Darauf folgte starke Kritik, dass es doch möglich gewesen wäre, ein Verfahren einzuleiten.