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Facebook-Post über Polizisten kostet User Tausende Euro
Das Foto war schnell geteilt, doch die Konsequenzen waren heftig. Ein Polizist erstattete Anzeige gegen mehr als 500 User, die Strafen sind happig.
Über die Folgen ihrer Social-Media-Aktivitäten machen sich nur die wenigsten Österreicher wirklich Gedanken. Vor dem Gesetz zählt ein Facebook-Profil allerdings als öffentliches Medium. Das Anfertigen und Teilen von Bildern und Memes, die oftmals Persönlichkeitsrechte verletzten, kann dabei schnell ins Geld gehen. Das beweist nun der Fall eines Polizisten in aller Deutlichkeit.
Der Kärntner Beamte wurde laut "Tiroler Tageszeitung" wegen der Verhaftung eines 82-Jährigen während einer Anti-Corona-Demo in Innsbruck in den Sozialen Medien schnell zur Zielscheibe des Hasses – obwohl er an der Amtshandlung gar nicht beteiligt war. "Heute" berichtete.
"Dieser Polizist ist schuldig"
Das war den Zündlern aber egal. Sein Bild wurde tausendfach geteilt, darunter hieß es: "Lasst das Gesicht dieses Polizisten um die Welt gehen. Er eskalierte, ein unschuldiger 82-Jähriger wurde zu Boden gerissen... Dieser Polizist ist schuldig". Die negativen Reaktionen auf sein privates Umfeld waren heftig, trafen sogar die Mutter des Gesetzeshüters.
Die Staatsanwaltschaft wurde wegen des Tatbestands der üblen Nachrede tätig, der Rechtsanwalt Robert Kerschbaumer ging derweil gegen die User wegen Bild-, Datenschutz- und Urheberrechtsverletzungen nach dem Mediengesetz vor. Bundesweit habe er schon rund 500 Anzeigen erstattet, schildert der Jurist gegenüber der "TT". Rund 20 Prozesse wurden am Landesgericht in Folge schon abgehandelt.
Geschmalzene Rechnung
Für die Verurteilten nahmen diese ein teures Ende. Wer bislang unbescholten war und sich einsichtig zeigte, kam mit einer Diversion und 80 Euro Gerichtsgebühren davon. Einer der Beschuldigten verwehrte sich aber gegen das Urteil und zog in die nächste Instanz weiter.
In der Regel bleiben laut "TT" aber rund 1.500 Euro Anwaltskosten, plus eine gestaffelte Schadensersatz-Zahlung zwischen 400 Euro von Menschen am Existenzminimum bis zu 1.200 Euro für Normalverdiener ohne Schuldenberg. Wer es auf eine Klagsführung mit dem Polizisten anlegt, kann wegen Urheberrechtsverletzung auch schon mal bis zu 4.000 Euro aufgebrummt bekommen. Und selbst da ist noch Spiel nach oben, nach dem Mediengesetz können Ansprüche bis zu 40.000 Euro geltend gemacht werden.