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Facebook, Google und Twitter sträuben sich gegen Gesetz
Ab 1. Feber müssen Internetdienstleister in Deutschland mutmaßlich strafbare Äußerungen der Polizei melden. Drei Riesen der Branche wollen das nicht.
Wer ab Dienstag in Deutschland strafbare Äußerungen in sozialen Medien macht, muss aufpassen: Deutsche Internetfirmen müssen diese Äußerungen neu bei einer Zentralstelle des Bundeskriminalamts (BKA) melden. Davon ausgenommen sind vorerst Google und der Facebook-Betreiber Meta. Sie klagten gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das ab dem 1. Februar die Weiterleitungspflicht vorschreibt. Diese Klagen müssen nun zunächst geprüft werden.
Zu viel Aufwand für Meta und Google
Gegenüber Google und Meta seien sogenannte Stillhaltezusagen abgegeben worden, "um dem Gericht eine sachgerechte Entscheidung ermöglichen", sagte der Sprecher. Die Klagen seien vor dem Verwaltungsgericht Köln hängig und beträfen eine "überaus komplexe Rechtsfrage".
Meta und Google halten es nach eigenen Angaben für unverhältnismäßig, alle Posts selbst auf Strafbarkeit zu prüfen und sie im Zweifel an das BKA weiterleiten zu müssen. Da die alte Koalition mit dem Gesetz und der Anzeigepflicht Neuland betreten hat, steht eine juristische Grundsatzentscheidung an.
Twitter sorgt sich um Kundendaten
Auch der Kurzbotschaftendienst Twitter klagt nach eigenen Angaben vor dem Kölner Gericht gegen die Meldepflicht. "Wir sind darüber besorgt, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht", erklärte ein Sprecher am Montag gegenüber dem "Spiegel".
Besonderen Anstoß nehme Twitter an der "Verpflichtung zur proaktiven Weitergabe von Nutzerdaten", sagte der Sprecher. Das Unternehmen sei besorgt, dass die neue Regelung "private Unternehmen in die Rolle von Staatsanwälten zwingt, indem sie Nutzer auch dann an die Strafverfolgungsbehörden melden, wenn kein illegales Verhalten vorliegt".
Eigene Taskforce nur für Telegram
Zur Verfolgung von Straftaten im Messengerdienst Telegram hat das Bundeskriminalamt eine eigene Taskforce eingerichtet. Ziel sei es, "Tatverdächtige zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen", teilte die Behörde in Wiesbaden mit. Dies geschehe in enger Abstimmung mit den Polizeien der Bundesländer und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.