Ihm droht ein Jahr Haft
Ex-Politiker Pilz wegen "Spitzel-Affäre" verurteilt
Der Gerichtsprozess gegen den Ex-Politiker Peter Pilz geht in die nächste Runde. Die Anklagepunkte liegen bis zu 24 Jahren in der Vergangenheit.
Am Montag wurde am Wiener Landesgericht der frühere Nationalratsabgeordnete Peter Pilz wegen verbotener Veröffentlichung – nicht rechtskräftig – verurteilt.
Der Auftakt für den Prozess war dabei bereits im Juli. Damals wies der ehemalige Politiker die Vorwürfe zurück. Er bezeichnete sein Vorgehen als "notwendig, richtig und rechtmäßig".
Anklagepunkte liegen 24 Jahre zurück
Im Verfahren ging es um drei Anklagepunkte, die bis zu 24 Jahren zurückliegen. Diese konnten nämlich erst jetzt verhandelt werden, weil Pilz zuerst als Mandatar für die Grünen und dann für die von ihm gegründete Liste "Jetzt" parlamentarische Immunität genoss.
Aus diesem Grund wurden die Ermittlungen erst nach seinem Ausscheiden aus der Politik erneut aufgegriffen. In der sogenannten "Spitzel-Affäre" geht es um die verbotene Datenabfrage aus Polizeicomputern. Diese soll von der FPÖ beauftragt worden sein.
Anzeige von Herbert Kickl
Pilz hatte schon im Oktober 2000 aus der Amtsverschwiegenheit unterliegenden Disziplinarakten zitiert. Acht Jahre später, im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Causa Natascha Kampusch, wiederholte er sein Vorgehen. Damals präsentierte Pilz der Öffentlichkeit eine Erkenntnis der beim Innenministerium eingerichteten Disziplinarkommission.
Die üble Nachrede fußte auf einer Anzeige der FPÖ, zu der Zeit als Herbert Kickl Innenminister war. Die Freiheitlichen sahen sich im April 2018 in einer Presseaussendung verunglimpft. In dieser hatte Pilz die Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings als "amtlichen Mordversuch" bezeichnet. Zudem warf er den Behörden vor, dass diese den Mann "seinen Henkern und Steinigern in Afghanistan" ausliefern würden.
720 Tagessätze oder ein Jahr Haft
Zum aktuellen Verhandlungstermin wurde nun genau jener in Augsburg lebende Mann als Zeuge geladen. Außerdem soll auch der Asyl-Akt des Afghanen beigeschafft werden. Immerhin warf Pilz dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vor, dass dieses "vorsätzlich eine vor Unwahrheiten strotzende Niederschrift produziert" und "entscheidende Fakten verfälscht" habe.
Die Strafdrohung: Eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze oder bis zu ein Jahr Haft.
Die Bilder des Tages
Auf den Punkt gebracht
- Am Wiener Landesgericht wird gegen den früheren Nationalratsabgeordneten Peter Pilz verhandelt, der Vorwürfe aus der sogenannten "Spitzel-Affäre" und übler Nachrede zurückweist
- Pilz, der parlamentarische Immunität genoss, wird beschuldigt, verbotene Datenabfragen und Verleumdungen begangen zu haben, wobei ihm im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft droht