Niederösterreich

Ex mit Eiern beworfen: 3 Jahre Haft für Stalker (54)

Nach der Trennung kippte ein Mostviertler (54) völlig, machte seiner Ex das Leben zur Hölle. Jetzt bekam er vor Gericht die Rechnung: 3 Jahre Haft.

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Angeklagter Ex wird in Gerichtssaal geführt
Angeklagter Ex wird in Gerichtssaal geführt
privat

17 Jahre lang war ein Ehepaar aus dem Mostviertel verheiratet, doch dann soll er sich sehr verändert haben, fing zu zocken an und wurde immer seltsamer.

Wie ein Schatten

2014 trennte sich die Ehefrau, 2017 erfolgte die Scheidung. Doch von 2014 an verfolgte der 54-Jährige seine Ex wie ein Schatten, hier ein Auszug des Martyriums: Er tauchte immer wieder bei Post, Mäci, Apotheke, Supermarkt oder am Arbeitsplatz auf.

Oft verbrachte er laut Anklage Stunden auf einer Bank nahe ihres Wohnhauses im Mostviertel, verfolgte sie mit dem Moped, zwang sie zu Abbremsmanövern im Straßenverkehr und bewarf den Balkon des Opfers mit Eiern.

Fleisch und Kot am Auto

An der Türe klingelte er immer wieder Sturm, manipulierte mit einem Holzspan die Türglocke, die Folge: Dauerlärm. Auf die Windschutzscheibe des Autos verteilte er rohes Rindfleisch oder Hundekot, zerstörte den Lack. Hatte sie im Sommer das Autofenster offen, verteilte er Erde und Stroh im Auto.

Der Gutachter über den bereits fünffach einschlägig Vorbestraften (bereits 40 Monate Haft wegen Stalkings): „Er hat eine wahnhafte Störung. Stalking ist sein Lebensinhalt. Er ist zwar zurechnungsfähig, aber geistig abnorm.“ Die Frau erlitt durch das permanente Stalking eine Belastungsstörung.

Haft plus Einweisung

Der Angeklagte bestritt alles: „Darf man sich in Österreich nicht frei bewegen? Das ist ja ein Kasperltheater. Außerdem wurde ich gestalkt.“ Das Urteil: Drei Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wegen beharrlicher Verfolgung, Sachbeschädigung sowie schwerer Körperverletzung (Anm.: das Belastungstrauma des Opfers). Und er muss 10.200 € Schmerzensgeld ans Opfer zahlen - nicht rechtskräftig.

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