Politik
Ex-Ministerin muss jetzt als Praktikantin arbeiten
Einst verdiente Sophie Karmasin 18.000 Euro im Monat, nun muss sie sich als Praktikantin verdingen. "Heute" kennt das neue Leben der Ex-Ministerin.
Duft der Freiheit statt gesiebte Luft: Am Montag wurde die frühere Familienministerin Sophie Karmasin – wie von "Heute" berichtet – in Wien aus der Untersuchungshaft entlassen. In den Nachmittagsstunden öffneten sich die Gefängnistore in der Wiener Wickenburggasse (Josefstadt) für die 55-jährige Ex-Politikerin. Sie wurde von Star-Anwalt Lukas Kollmann (Kanzlei Kollmann/Wolm) abgeholt und rauschte durch die Garage in Richtung ihres Zuhause vor den Toren Wiens. Kurz zuvor hatte das Oberlandesgericht der Haftbeschwerde ihrer Anwälte Philipp Wolm und Norbert Wess stattgegeben.
Karmasin als Praktikantin
Doch die Entscheidung hängt an etlichen Auflagen. So darf Karmasin weder fliehen noch Kontakt zu Mitbeschuldigten oder Zeugen aufnehmen. Außerdem wurde der zweifachen Mutter die Weisung erteilt, an ihrer Adresse in Niederösterreich zu bleiben. Wenn sie ihren Aufenthalts wechselt, muss sie die Justiz darüber in Kenntnis setzen.
Sophie Karmasin hat sich mittlerweile vollends aus der Markt- und Meinungsforschung zurückgezogen. Sie möchte sich eine neue Zukunft als Psychotherapeutin aufbauen. Am 25. April heuert sie als Praktikantin in einem Spital an – dem Gericht muss sie eine dann eine entsprechende Bestätigung vorlegen.
"Große Erleichterung"
Ihre Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm sagen gegenüber "Heute": "Die Entscheidung des 3-Richter-Senates des OLG Wien folgt unserer von Beginn an vorgebrachten Argumentation, wonach der von der WKStA und vom Erstgericht herangezogene Haftgrund der Tatbegehungsgefahr im konkreten Fall jedenfalls durch gelindere Mittel substituiert werden kann und letztendlich auch substituiert werden muss. Die diesbezüglichen Zusicherungen erfolgten von Frau Dr Karmasin bereits von Anfang an gegenüber der WKStA und auch gegenüber dem Erstgericht. Die Entscheidung stellt für die Mandantin daher eine große Erleichterung dar."
Justiz sieht weiter Tatverdacht
Das Oberlandesgericht sieht bei der Ex-Politikerin weiter einen dringenden Tatverdacht der Untreue, der Bestechlichkeit, der Geldwäscherei, der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren sowie des Betrugs. Auch der ursprüngliche Haftgrund – Tatbegehungsgefahr – sei durchaus weiter gegeben, könne aber durch die oben genannten gelinderen Mittel ersetzt werden. Ex-Kollegin Sabine B. (sie strebt einen Kronzeugenstatus an) belastet Karmasin weiter schwer. Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.