OGH-Entscheid
Ex-Ministerin Karmasin schuldig – Strafe wird reduziert
Ex-Familienministerin Karmasin hatte in erster Instanz 15 Monate bedingte Haft ausgefasst. Nun wurde der Schuldspruch bestätigt, die Strafe gesenkt.
Die Ex-Familienministerin hatte in erster Instanz 15 Monate bedingte Haft ausgefasst – und meldete Berufung an. Darüber entschied am Mittwoch nun der Oberste Gerichtshof (OGH). In Abwesenheit von Sophie Karmasin, die erkrankt ist.
Wegen drei Studien schuldig gesprochen
Der Schuldspruch des Erstgerichts bezog sich auf drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin den Zuschlag erhalten hatte, indem sie zwei Mitbewerberinnen – darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab – dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde", wie es in der Anklageschrift hieß.
Beinschab und die zweite Konkurrentin legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot. Das war nach Ansicht des Erstgerichts "jedenfalls rechtswidrig" und habe "gezielt den Wettbewerb eingeschränkt".
Vom mitangeklagten schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts war die Ex-Politikerin freigesprochen worden.
Auf den Punkt gebracht
- Ex-Familienministerin Karmasins 15-monatige bedingte Haftstrafe wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen wurde vom OGH auf 10 Monate reduziert
- Sie hatte den Zuschlag für drei Studien erhalten, indem sie Mitbewerberinnen dazu brachte, von ihr vorab abgesprochene Angebote einzureichen, um sicherzustellen, dass ihre Firma die Aufträge bekommt