Wien

Freispruch für Wiener Immo-Größen in Chorherr-Prozess 

Zehnfaches Aufatmen nach zehn Prozesstagen: Sämtliche Angeklagten in der Causa um Korruptionsvorwürfe gegen Christoph Chorherr gehen frei.

Clemens Pilz
Der ehemalige Grün-Politiker Christoph Chorherr (links) und der Mitangeklagte Industrielle Michael Tojner (Mitte) . (Archivfoto)
Der ehemalige Grün-Politiker Christoph Chorherr (links) und der Mitangeklagte Industrielle Michael Tojner (Mitte) . (Archivfoto)
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Das Who-is-Who der heimischen Immobilienbranche versammelte sich am Montag um 9 Uhr einmal mehr im großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts: Im Fall um Ex-Grünen-Politiker Christoph Chorherr – es ging wie berichtet um Bestechungsvorwürfe im Zusammenhang mit Immobilienwidmungen – stand viel auf dem Spiel, es wurde ein Rechtsspruch für den frühen Nachmittag erwartet. Letztlich dauerte es etwas länger, bis alle zehn Angeklagten aufatmen durften: Um 16 Uhr erging das (nicht rechtskräftige) Urteil.  Freispruch in sämtlichen Fällen, es folgten großes Schulterklopfen und sichtbare Erleichterung.

Immo-Größen Tojner und Soravia: unschuldig!

Auf der Anklagebank saßen neben dem Hauptangeklagten auch prominente Unternehmer wie Rene Benko, Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler. Ein Organ aus der Soravia-Gruppe setzte bei der Verteidigung auf den Wiener-Star-Anwalt Lukas Kollmann, der auch den einzigen Freispruch im Buwog-Verfahren erzielt hatte. Die besten Unternehmer des Landes, das räumte auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein, waren versammelt.

Star-Anwalt Lukas Kollmann verteidigte im Chorherr-Prozess.
Star-Anwalt Lukas Kollmann verteidigte im Chorherr-Prozess.
Sabine Hertel, Kanzlei Kollmann/Wolm

Immo-Hilfe gegen Spenden?

Dem damaligen Planungssprecher der Wiener Grünen, Chorherr, wurde wie berichtet vorgeworfen, den Mitangeklagten in Widmungsverfahren bei Wiener Immobilienprojekten Vorteile verschafft zu haben und im Gegenzug Spenden für seinen Verein S2Arch entgegengenommen zu haben. Dieser setzt sich für Schulprojekte in Afrika ein. Die Anklage lautete auf Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit bzw. im Fall der Mitangeklagten auf Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung. Sämtliche Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Ausgerückt zum Landl waren, das betonte angesichts von drei Sitzreihen voller hochklassiger Juristen auch die Staatsanwaltschaft beim Schlussplädoyer, die besten Verteidiger "die man in Österreich kaufen oder mieten kann". Dann ein seltenes Eingeständnis eines Staatsanwalts: Fehler seitens der Anklage hätte die Verteidigung "hervorragend aufgezeigt" – etwa ein falsches Geburtsdatum  bei Unternehmer Michael Tojner – diese seien aber für die Bewertung der Vorwürfe irrelevant.

Ex-Grüner als "Graue Eminenz"

Chorherr sei eine "Graue Eminenz" in der Wiener Stadtpolitik gewesen. Den mitangeklagten Unternehmern wolle man nicht unterstellen, keine guten Menschen zu sein. Ausschließlich aus Wohltätigkeit hätten sie an den Verein des Ex-Grünen aber wohl nicht gespendet, so die These der Anklage. Chorherr hätte dies wissen müssen und nicht an Verfahren mitwirken dürfen, die Spender seines Vereins betreffen.

Die Verteidiger zerpflückten die Anklage anschließend in der Luft. Chorherrs Anwalt Richard Soyer etwa kritisierte das Gebahren der Anklage als spekulativ und ihre Argumente als vorurteilsbehaftet. Es gebe keine belastbaren Beweise im Verfahren, man habe keinen Zusammenhang zwischen einer Spende und einem konkreten Amtsgeschäft nachgewiesen. Letztlich sah auch das Geschworenengericht keinen ausreichenden Nachweis für eine Straftat gegeben und fällte den Freispruch.