Steiermark

Ex-Freundin erschossen: Lebenslang für 35-Jährigen

Seit Montag musste sich ein Oberösterreicher (35) wegen des Mordes an seiner Ex-Freundin verantworten. Am Donnerstag erging das Urteil: Schuldig.

Michael Rauhofer-Redl
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Wegen eines mutmaßlichen Mordes muss sich ein 35-Jähriger vor Gericht verantworten.
Wegen eines mutmaßlichen Mordes muss sich ein 35-Jähriger vor Gericht verantworten.
INGRID KORNBERGER / APA / picturedesk.com

Im Februar 2020 wurde ein Frau in Großwilfersdorf erschossen. Seit Montag saß deswegen ein 35-jähriger Oberösterreicher in Graz auf der Anklagebank. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in die Wohnung der Frau eingedrungen zu sein und sie kaltblütig ermordet zu haben. Am ersten Tag der Verhandlung wurde ein mehrere Minuten dauerndes Tonband vorgespielt, dass die bangen Minuten des Bruders des Opfers bis zum Eintreffen der Polizei dokumentiert. 

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    Wegen eines mutmaßlichen Mordes muss sich ein 35-Jähriger vor Gericht verantworten.
    Wegen eines mutmaßlichen Mordes muss sich ein 35-Jähriger vor Gericht verantworten.
    INGRID KORNBERGER / APA / picturedesk.com

    "Ein Narzisst in Reinkultur"

    Während des gesamten Prozesses schilderte der Angeklagte eine, wenig glaubhafte, Notwehr-Version der Geschehnisse. Demzufolge hätte die Frau ebenfalls nach einer Waffe gegriffen, er habe aus Notwehr feuern müssen. Dass diese Waffe nie gefunden wurde, liege am Bruder der ermordeten 34-Jährigen. Dieser habe sie wohl verschwinden lassen. Die Staatsanwaltschaft schilderte im Schlussplädoyer einen kaltblütigen Mord, der Angeklagte sei ein "Narzisst in Reinkultur".

    Die Geschworenen folgten dieser Argumentation. Das Urteil fiel einstimmig aus. So wurde der Mann wegen des Mordes und des versuchten Mordes, am Bruder der Frau, für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Weil sich der Angeklagte drei Tagen Bedenkzeit erbat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. 

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