Klimaschutz
EU-Konzerne müssen mehr auf Umwelt und Soziales achten
Das geplante Lieferkettengesetz will in der EU tätige Firmen für die Zustände bei ihren Zulieferern stärker in die Pflicht nehmen.
Trotz zuletzt massiv gewachsenen Widerstands von Seiten der Europäischen Volkspartei kam das EU-Parlament am Donnerstag mehrheitlich zum Entschluss, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeiter bei allen Zulieferern Menschenrechts- und Umweltstandards kontrollieren müssen.
Der Beschluss sieht vor, dass künftig große europäische Unternehmen für ihre Zulieferfirmen in aller Welt Sorgfaltspflichten wahren müssen. So sollen die Konzerne in der EU für Kinder‐ oder Zwangsarbeit sowie für Umweltverschmutzung ihrer internationalen Lieferanten verantwortlich gemacht werden, die ihre Zulieferer verursachen.
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Ursprünglich war in dem vor einem Jahr vorgelegten Entwurf der EU-Kommission vorgesehen, dass das Lieferkettengesetz zunächst nur Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mit über 150 Millionen Euro Umsatz betreffen sollte. Strengere Regeln waren für Konzerne geplant, die in Sektoren arbeiten, bei denen das Risiko von Ausbeutung und Umweltzerstörung höher ist ‐ etwa die Textilindustrie, Bergbau oder Landwirtschaft.
Nun wollen die EU-Abgeordneten mehr in der EU ansässige Unternehmen in das Lieferkettengesetz einbinden. So sollen die Vorgaben schon für Firmen in der EU mit mehr als 250 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 40
Millionen Euro gelten.
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Nach der Abstimmung am Donnerstag wird aber noch weiter verhandelt. Denn nun müssen sich Parlament und Mitgliedstaaten noch auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen. Die Gespräche könnten bereits nächste Woche beginnen. Ein Ergebnis könnte noch heuer, gegen Jahresende kommen.