Jetzt ermittelt die Polizei
ESC wirft Holland raus! "Über Entscheidung schockiert"
Der niederländische Künstler Joost Klein wird nicht am Finale des diesjährigen Eurovision Song Contest teilnehmen. Nun gibt es eine Stellungnahme.
Der niederländische Künstler Joost Klein wird nicht am großen Finale des diesjährigen Eurovision Song Contest (ESC) teilnehmen – "Heute" berichtete. Das hat die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Samstag offiziell mitgeteilt.
Unangebrachtes Verhalten
Die schwedische Polizei ermittelt wegen der Anzeige eines weiblichen Mitglieds eines Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach Kleins Auftritt im Halbfinale. Deswegen wäre es für ihn nicht angebracht, im Wettbewerb zu verbleiben, schreibt die EBU in ihrer Mitteilung.
Es gebe eine Nulltoleranz gegenüber unangebrachtem Verhalten am ESC. Man wolle für alle eine sichere Arbeitsumgebung bieten. In den Vorfall seien aber, entgegen der Spekulationen auf Social Media, keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder involviert, hieß es weiter.
"Unverhältnismäßig"
Der niederländische Sender Avrotos hat mittlerweile zur Disqualifikation seines Kandidaten Joost Klein Stellung bezogen. In dem Statement des Senders heißt es:
"Avrotos hält die Disqualifikation für unverhältnismäßig und ist schockiert über diese Entscheidung. Wir bedauern die Situation zutiefst und werden später darauf zurückkommen."
Polizei ermittelt
Wie das niederländische Portal AD.nl berichtet, untersucht die schwedische Polizei den Vorfall rund um den Sänger Joost Klein beim ESC. Die Polizei befrage "die Personen, die an dem Vorfall beteiligt waren", um festzustellen, ob ein Verbrechen vorliegt.
Auf den Punkt gebracht
- Die schwedische Polizei ermittelt wegen eines Vorfalls nach dem Auftritt des niederländischen Künstlers Joost Klein beim Eurovision Song Contest, was zur Disqualifikation des Künstlers führte
- Der niederländische Sender Avrotos bezeichnet die Entscheidung als unverhältnismäßig und gibt an, später darauf zurückzukommen
- Die Polizei untersucht den Vorfall, um festzustellen, ob ein Verbrechen begangen wurde