Blaulicht ignoriert
Erwischt! Polizei nimmt Raser (47) Schlüssel weg
Ein 47-jähriger Raser donnerte mit bis zu 230 km/h über die Mühlviertler Schnellstraße. Die Polizei griff ein – seinen Autoschlüssel ist er los.
Die Verfolgung eines mit weit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifahrenden Wagens nahm eine Zivilstreife der Autobahnpolizeiinspektion Kefermarkt am Donnerstag gegen 5:30 Uhr auf der S10 auf.
Danach beschleunigte der Lenker auf bis zu 230 km/h, fuhr bei der Ausfahrt Freistadt Süd ab und weiter auf der Walchshofer Landesstraße. Die dortigen 70 bzw. 50 km/h Beschränkungen missachtete er, indem er teilweise mehr als doppelt so schnell unterwegs war.
Autofahrer gefährdet
Außerdem gefährdete er durch seine Fahrweise einige entgegenkommende Autofahrer. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Zivilstreifenfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn hinter ihm, konnte ihm aber nicht zum Anhalten bewegen.
Aufgrund der massiven Geschwindigkeit des PS-starken Fahrzeuges verlor ihn die Zivilstreife in einem Ortsgebiet aus den Augen. Nach kurzer Fahndung trafen sie den 47-jährigen Lenker aus dem Bezirk Freistadt an.
Raser war betrunken
Ein Alkotest ergab eine Alkoholisierung. Zudem stellten die Beamten Symptome einer Suchtgiftbeeinträchtigung fest und forderten ihn dementsprechend zu einer klinischen Untersuchung auf, die er jedoch verweigerte.
Der Mann wird wegen 23 Verwaltungs- und einem Strafrechtsdelikt zur Anzeige gebracht. Der Führerschein wurde ihm abgenommen.
Raser verlieren Autos
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/ außerorts das Auto beschlagnahmt und danach auch versteigert werden.
Fährt der Raser ein Fahrzeug, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Autos an Ort und Stelle für maximal 14 Tage, also zwei Wochen, vorläufig zu beschlagnahmen. Dazu kommt ein Führerscheineintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für dieses Fahrzeug.